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Institut für Wirtschaftsforschung kritisiert Bankenabgabe

Nur Finanztransaktionssteuer trifft Spekulanten

18.05.2010
Von Erwin J. Frasl
Eine Finanztransaktionssteuer ist ein taugliches Instrument, um Spekulationen zu besteuern - eine Bankenabgabe hingegen hat den Nachteil, dass sie auch die reale Wirtschaft trifft, urteilt das Wifo.
Finanztransaktionssteuer-Bankenabgabe-Institut für Wirtschaftsforschung-wifo-Karl Aiginger-Margit Schratzenstaller-Altzinger-FTS-Börsenumsatzsteuer-Barrack Obama-US-Präsident-USA-Internationale Währungsfonds-IWF-Europäische Union-
Die Diskussion um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) wurde durch den Ausbruch der jüngsten Finanzmarktkrise auf supranationaler Ebene (EU, G 20) deutlich intensiviert. Zunächst fand die FTS großen Rückhalt in Europa; Deutschland, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Österreich setzten sich auf der EU-Ebene stark für ihre Einführung ein.

Im Februar 2010 gab allerdings der Präsident der USA, Barrack Obama, in seinen Vorschlägen zur Erhebung eines Konsolidierungsbeitrags des Finanzsektors einer Bankenabgabe den Vorzug gegenüber der FTS, und kurz danach zeigten sich auch der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Europäische Kommission skeptisch gegenüber der FTS.
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Dabei hat eine FTS gegenüber einer Bankenabgabe drei große Vorteile, so die Wirtschaftsforscher Karl Aiginger und Margit Schratzenstaller-Altzinger, wie verschiedene Untersuchungen des Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen:

  1. Erstens ist das Aufkommenspotential einer FTS wegen ihrer wesentlich breiteren potentiellen Bemessungsgrundlage ungleich höher als das einer Bankenabgabe. Während eine Bankenabgabe sich lediglich auf die Bilanzsumme der Banken (gegebenenfalls abzüglich Eigenkapital und Spareinlagen) bezieht und damit auf die Bestände an Finanzinstrumenten, bezieht sich eine FTS auf den Handel mit diesen und damit auf die Stromgrößen, deren Volumen naturgemäß um ein Vielfaches höher ist.
  2. Deshalb kann zweitens eine Bankenabgabe kurzfristige Spekulationen nicht eindämmen, da sie lediglich das Halten der betreffenden Finanzinstrumente besteuert, nicht jedoch den Handel damit  anders als die FTS, die gerade extrem kurzfristige Spekulation mit Finanzderivaten relativ stark verteuert und daher eine gewisse Stabilisierungswirkung hinsichtlich der Entwicklung von Aktienkursen, Wechselkursen und Rohstoffpreisen entfaltet.
  3. Drittens besteuert eine Bankenabgabe auch jene Bankgeschäfte, denen realwirtschaftliche Transaktionen zugrunde liegen, wie etwa die Finanzierung der Realinvestitionen der Unternehmen.

Eine FTS dagegen nimmt solche Transaktionen zwischen Endnachfragern und professionellen
Akteuren auf den Finanzmärkten von der Besteuerung aus.

Nicht einander ausschließende Alternativen

Unabhängig von der Einschätzung darüber, welche der beiden Abgaben die größeren Vorzüge hat, sollten sie nicht als einander ausschließende Alternativen diskutiert werden, da jede ihre eigene Berechtigung hat, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der erzielbaren Einnahmen.

So liegt es nahe, die FTS zumindest auf der EU-Ebene dauerhaft zu etablieren, um mit den Einnahmen einen Teil des EU-Haushalts zu finanzieren (und damit die EU-Mitgliedsländer von Beitragszahlungen zu entlasten) sowie einen Anteil für weltweite Anliegen (Vorgehen gegen den weltweiten Klimawandel, weltweite Armutsbekämpfung) zu reservieren.

Eine - gegebenenfalls temporär erhobene - Bankenabgabe kann dagegen zur Finanzierung der Krisenkosten beitragen. Der Bankensektor, der durch die unmittelbar nach Ausbruch der Finanzmarktkrise implementierten Bankenpakete sowie die jüngsten EU-Notfallpakete gestützt und stabilisiert wurde, würde so einen Beitrag zur Finanzierung dieser öffentlichen Ausgaben leisten.

Alternative Börsenumsatzsteuer

Daneben wird in einigen europäischen Ländern - unter anderem Österreich - eine Börsenumsatzsteuer auf inländische Börsentransaktionen als Alternative zur FTS diskutiert. Zwar ist eine FTS einer solchen Steuer auf spezifische Transaktionen überlegen: Erstens diskriminiert sie nicht bestimmte Markttypen, was auch impliziert, dass nicht auf unbesteuerte Marktsegmente ausgewichen werden kann. Zweitens kann der Steuersatz zur Erbringung eines bestimmten Aufkommens sehr niedrig angesetzt werden, weil sämtliche Transaktionen der Steuer unterliegen. Drittens könnte die FTS - trotz ihres allgemeinen Charakters - in mehreren Etappen eingeführt werden, sodass auf die unterschiedlichen Marktbedingungen bzw. Bereitschaft zur Einführung in den einzelnen Ländern Rücksicht genommen werden könnte.

Sollte sich jedoch die Einführung der FTS auf der EU-Ebene weiter verzögern, so erscheint es möglich, auf der nationalen Ebene als (gleichwohl unzureichenden) Ersatz eine Börsenumsatzsteuer (wieder) zu erheben, so wie dies derzeit neun EU-Länder praktizieren. Auch in diesem Fall ist es vorteilhaft, auf die Regelungen auf benachbarten Börsenplätzen Bedacht zu nehmen.
 

 

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