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Mittwoch, 23.05.2012
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Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gemeinsam die Steuerlast senken

31.12.2010
Von Erwin J. Frasl
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam eine Reihe von Steuervorteilen nutzen – wenn sie vorhandene Möglichkeiten zu nutzen wissen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karl Bruckner sagt, worauf es ankommt.
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Arbeitnehmern und Arbeitgebern kommen zahlreiche Steuervorteile zu Gute. Prüfen Sie selbst, welche der nachstehenden Steuervorteile Sie heuer unbedingt noch nützen sollten, um nicht zu viel an Steuern an den Fiskus abzuliefern. Hier die Details.

Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6,0 Prozent Lohnsteuer

Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zum Beispiel Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt (nur mit 6,0 Prozent) besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimalausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die nur mit 6,0 Prozent versteuert werden muss, macht Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner von der BDO aufmerksam.

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