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Zehn Tipps vom Steuerprofi

Hier können alle Steuerzahler sparen

11.03.2012
Von Erwin J. Frasl
Die Steuerprofis der BDO zeigen auf, wie alle Steuerzahler für 2011 noch Steuer sparen können.
Steuer-Steuerzahler-Sonderausgaben-Topf-Sonderausgaben-Krankenversicherungen-Unfallversicherungen-Lebensversicherungen-Wohnraumschaffung-Wohnraumsanierung-Junge Aktien-Genussscheine-Wohnbauaktien-Wohnbauwandelschuldverschreibungen-KESt-frei-Alleinverdiene
Wirtschaftstreuhänder Prof. Dr. Karl E. Bruckner
Sonderausgaben bis maximal 2.920 Euro unbedingt noch bis Ende 2011 bezahlen


Zu den (Topf-)Sonderausgaben gehören Kranken-, Unfall-und Lebensversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Junge Aktien und Genussscheine bzw. Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen (deren Erträge bis zu 4,0 Prozent des Nominales aber weiterhin KESt-frei sind) gehören ab 2011 nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren (Topf-)Sonderausgaben, machen die BDO-Steuer-Experten aufmerksam.

Verdoppelung des Höchstbetrags für Alleinverdiener oder Alleinerzieher

Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 Euro auf 5.840 Euro. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 Euro pro Jahr. Allerdings wirken sich die Topf-Sonderausgaben nur zu einem Viertel einkommensmindernd aus. Ab einem Einkommen von 36.400 Euro vermindert sich auch dieser Betrag kontinuierlich bis zu einem Einkommen von 60.000 Euro, ab dem überhaupt keine Topf- Sonderausgaben mehr zustehen.

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