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Aktuelle Situation erheben
Jeder Finanzierungsfall ist individuell zu betrachten. Die zu setzenden Maßnahmen sollten genau auf den einzelnen Kreditnehmer abgestimmt sein. Welche Vorgehensweise die beste ist, orientiert sich an mehreren Kriterien, die mit folgenden Fragen abgewogen werden können:
Nationalbank-Gouverneur
Risiko Fremdwährungskredit
Wohnkredite
Ratgeber als Finanzierungshilfe
Verbraucherkredite
Das sind Ihre neuen Rechte
Diese Maßnahmen sollten Sie jetzt setzen
Die Erste Bank empfiehlt in der derzeitigen Situation auf jeden Fall zu handeln. Folgende Optionen können ins Auge gefasst werden:
1) Nicht in den Euro konvertieren. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen:
1. Wenn sich aufgrund des seinerzeitigen Einstiegskurses und des Zinsvorteils ein Gesamt“gewinn“ ergibt.
2. Wenn bei einer weiteren Abschwächung des Euro der Kreditnehmer einkommensmäßig nicht mehr in der Lage ist, den somit weiter erhöhten Kreditbetrag jemals zurückzuzahlen. (Strategie: „Lieber ein Ende mit Schrecken…“)
2) Den Fremdwährungskredit durch die Aufnahme von Ratenzahlungen verringern. Damit reduziert der Kreditnehmer seine aktuelle Kreditschuld und nutzt durch die kleinteiligen Ratenzahlungen einen umgekehrten cost-average-Effekt (Einzahlungen zu unterschiedlichen Kursen). Aufgrund der Reduktion der Kreditschuld reduziert sich auch die laufende Zinsbelastung.
3) Den Kredittilgungsträger nach bisheriger Performance und Zukunftsprognose prüfen. Hier gibt es zwei Varianten:
Variante A: Weiterzahlung auf den Kredittilgungsträger, weil die Ergebnisentwicklung zufriedenstellend ist.
Variante B: Stilllegung der Zahlungen in den Kredittilgungsträger, weil die Ergebnisse und/oder Prognose nicht zufriedenstellend sind. Wegen dem Spesenverlust wird von einem Rückkauf bzw. einer Auflösung des Kredittilgungsträgers dringend abgeraten. Zusätzliche Einzahlung der so freigewordenen Liquidität auf den offenen Fremdwährungs-Kreditsaldo sind dann möglich (forcierte Tilgung).
4) Den Ausstiegs aus der Fremdwährung durch Setzen einer Take-Profit-Order als auch einer Stop-loss-Order vorbereiten. Das heißt der Kreditnehmer sollte sich – mit Beratungs- und Berechnungsunterstützung seiner Hausbank – klar werden, zu welchem Kurs er aus der Fremdwährung aussteigen will, weil er gesamthaft einen Währungsgewinn erzielt hat (Take-profit), oder einen weiteren Verlust nicht in Kauf nehmen will/kann (Stop-loss).
5) Die derzeit niedrigen Zinsniveaus in allen Fremdwährungen nutzen und die Ratenzahlungen zusätzlich zu den Zahlungen aus Punkt 2. und 3. erhöhen.
De facto sind alle Fremdwährungskreditnehmer bei deutlich höheren Zinsniveaus in die Fremdwährung eingestiegen. Sie haben mit höheren „Belastungen“ kalkuliert. Durch die niedrigen Zinsen müsste den Kreditnehmern jetzt „Geld übrigbleiben“, das für zusätzliche Ratenzahlungen in der Fremdwährung genützt werden kann.
6) Kreditnehmern, deren Fremdwährungskredit zum jetzigen Zeitpunkt abläuft, raten wir, diesen – unter Setzung der unter oben unter Punkt 4 beschriebenen Strategie – zu prolongieren und einen günstigen „Kursausschlag“ zur Konvertierung zu nutzen.
7) Kreditnehmer, die eine Konvertierung in Euro anstreben, die aber die erforderlichen Ratenhöhen – wegen der nur mehr kurzen Restlaufzeit – nicht bedienen können, empfehlen wir eine Umschuldung unter gleichzeitiger Laufzeiterstreckung in ein Bauspardarlehen. Die Verlängerung der Laufzeit ist nach neuer Rechtslage seit 1.1.2011 von der staatlichen Kreditgebühr befreit und führt zu leistbaren Ratenzahlungen. Natürlich sind diese dann über einen längeren Zeitraum als ursprünglich geplant, zu zahlen. Die Kreditnehmer können aber – für den Fall einer außerplanmäßigen Vermögensentwicklung (Erbschaft u.a.) – eine vorzeitige Tilgung vereinbaren.
8) Zuletzt ist den Kreditnehmern auch eine Zinsabsicherung, wodurch der Zinssatz für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum eine gewisse Höhe nicht überschreiten kann, zu empfehlen. Das dafür übliche Instrument ist der Zins-Cap. Damit sichert sich der Kreditnehmer das aktuell niedrige Zinsniveau, wenn der Marktzinssatz eine bestimmte Höhe übersteigt, erhält der Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung, die seine Zahlungsverpflichtungen nach oben limitiert.
Resümee
Durch die geänderten Verhältnisse empfehlen wir dem Fremdwährungskreditnehmer auf jeden Fall, eine der oben beschriebenen Maßnahme zu setzen. Denn daraus können sich Chancen ergeben, insbesondere durch die vorzeitige Tilgung aufgrund der aktuellen Zinsersparnis.

