Die Steuerreform erfordert ein „zentrales Kontenregister“, das kaum sehr sinnvoll wäre, wenn es nicht auch Privatkonten erfassen würde.
Es war nur eine schmale Randbemerkung in einer Presseaussendung zur aktuellen Steuerreform: „Bei abgabenbehördlichen Prüfungen (z.B. Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) sollen bestehende Kontenverbindungen des Abgabepflichtigen - einschließlich derer, über die er verfügungsberechtigt ist - bei den Banken abgefragt werden können. Dazu wird ein zentrales Bankkontenregister angelegt“. Von dieser Maßnahme erhofft sich die Regierung nun 700 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen, was kaum realistisch wäre, würde damit nicht das österreichische Bankgeheimnis endgültig zu Grabe getragen.
Schwarzgeld im Visier
Denn während die Regierung zwar sofort lautstark beschwichtigt hatte, dass ohnehin nur Unternehmen betroffen wären, dürfte hier tatsächlich eine umfassende Kontenkontrolle geplant sein. Denn es sollen damit auch „gewerbliche Pfuscher“ aufgedeckt werden, die für ihre Schwarzgeldeinnahmen ja kaum ein eigenes Unternehmenskonto eröffnen werden. Darüber hinaus würden Unternehmen, die Schwarzgeldkonten nutzen wollen, diese dann wohl einfach auf den Namen eingeweihter Privatpersonen und nicht als offizielle Firmenkonten laufen lassen, was die Regierung wird verhindern wollen.
„Zentrales Kontenregister“ auch für Privatkonten?
Zu diesem Zweck wünscht sich die Regierung nun ein „zentrales Kontenregister“, das dann wohl auch alle Privatkonten umfassen würde. Noch ist nicht bekannt, was die Behörden dann genau damit abfragen werden können, was von der bloßen Existenz eines Kontos bis hin zu Kontostand und allen Kontobewegungen gehen könnte. Kaum zu erwarten ist zudem, dass nur die Finanzämter einen Zugang zu dieser Datenbank erhalten werden. Und ist diese Datenbank einmal vorhanden, werden wohl bald auch Sozialversicherungen, Gemeindeämter und nicht zuletzt die Polizei einen Zugang erhalten und vielleicht bald nach Lust und Laune in den Kontodaten ihrer „Kunden“ herumschnüffeln dürfen. Das ist in den meisten Eurozonestaaten freilich längst üblich, beispielsweise gibt es in Deutschland bereits seit 2005 ein zentrales Kontoregister.
2/3-Mehrheit im Nationalrat erforderlich
In Österreich wird diese umfassende finanzielle Transparenz bislang noch vom Paragraphen 38 des Bankwesengesetz untersagt. Dabei handelt es sich um ein Verfassungsgesetz das vom Nationalrat nur unter Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten mit einer Mehrheit von zwei-Drittel der abgegebenen Stimmen geändert werden kann. Dieses Gesetz legt fest, dass nur im „Zusammenhang mit einem Strafverfahren auf Grund einer gerichtlichen Bewilligung (§ 116 StPO) gegenüber den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten und mit eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen“ eine Kontoeröffnung erfolgen darf. Dezidiert ausgenommen ist eine Konteneinschau übrigens, wenn es sich nur um ein vermutetes Finanzvergehen handelt.
Künftig soll hingegen bereits ein „vager Verdacht“ für eine Kontenöffnung ausreichen, wofür das Zentralregister offenbar unabdingbar ist. So schicken Staatsanwaltschaft und Gerichte ihre dahingehenden Anfragen derzeit noch an die fünf Bankverbände (Raiffeisen Volksbanken, Aktienbanken, Sparkassen, Hypos), die sie dann an Geschäftsbanken wie die Bawag PSK, Santander Bank und ING-Diba weiterleitet. Hier benötigt eine Antwort mindestens zwei Wochen, während das kommende System die erwünschten Daten wohl auf Knopfdruck und augenblicklich preisgeben würde.
Abschreckendes Beispiel Deutschland
Dass der österreichische Bankenverband nun auf die enormen technischen Anforderungen und hohen Kosten eines solchen Systems verweist, wird als Totschlagargument wohl nicht ausreichen, um dessen Einführung zu verhindern. Immerhin leisten sich die Banken selbst ein umfassendes Informationssystem, die sogenannte Kleinkreditevidenz des KSV, die seit Jahren formlos umfassende Kundenabfragen online ermöglicht. Nicht von der Hand zu weisen ist hingegen die Warnung von Johannes Rehulka, Geschäftsführer des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Er verweist mit Blick auf Deutschland auf die Tatsache, dass dort mittlerweile nur noch ein Bruchteil der Anfragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus dient, wofür das System vor zehn Jahren angeschafft wurde. Sondern es „schnüffeln darin jetzt vor allem die Sozialbehörden herum“.