Von Erwin J. Frasl
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde warnt Anleger vor einem Anbieter von Finanzdienstleistungen, der in den USA zu Hause ist.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß Paragraf 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (Paragraf 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Anleger aufgepasst
Die FMA informiert daher Investoren, dass die Gold Seal Trading ( 2nd Floor 369 Lexington Avenue, New York, United States of America, c.adams@goldsealtrading.com, info@goldsealtrading.com, Tel: +99990071, +1 212 359 1672, Fax: + 1 270 514 5291) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.
Es ist dem Anbieter daher weder die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (Paragraf 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) noch die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (Paragraf 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) gestattet.