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Dienstag, 22.05.2012
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FMA-Mindeststandards zur Neuvergabe von FW- und TT-Krediten

Die Neuvergabe von FW-Krediten muss an strengste Kriterien geknüpft sein:

  • etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen
  • Währung,
  • oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität.
  • Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der
  • Refinanzierung zu geben.
  • Fremdwährungskredite dürfen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem
  • Tilgungsträger vergeben werden.
  • Jede Neu-Vergabe von FW-Krediten hat besonders strenge Kriterien der Bonitätsbeurteilung zu beachten und unterliegt verstärkten Informationspflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers.

Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten
Fällen vergeben werden, etwa bei Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkrediten und/oder
zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem. Die Vergabe von endfälligen Euro-
Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedarf erhöhter Sorgfalt (selektive Liste an
Tilgungsträgeren, strenge Prüfung der laufenden Entwicklung).

FMA-Mindeststandards

...stellen keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn dar, sondern sind Empfehlungen der Aufsicht, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist. Sie stützen sich auf den gesetzlichen Auftrag der FMA, auf das volkswirtschaftliche Interesse und die Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen (Paragraf 69 Abs. 1 Bankwesengesetz, BWG), und knüpfen
an den im Paragraf  39 BWG normierten Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter an.
Seite 3/3
 
Finanzmarktaufsicht
Seite 3: FMA-Mindeststandards zur Neuvergabe von FW- und TT-Krediten
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