"Der AWD spielt seit einem Jahr auf Zeit und verweigert sowohl einen Vergleich als auch einen
Verjährungsverzicht, der für eine musterhafte gerichtliche Klärung nötig wäre", kritisiert VKI-Chefjurist Peter Kolba. "Mit unseren Sammelklagen schützen wir die Geschädigten vor der AWD Verjährungsfalle und sichern ihre Ansprüche."
Parallel dazu führt der VKI Musterprozesse. "In diesen Musterprozessen braucht nicht erst die Frage der Zuständigkeit oder Zulässigkeit geklärt werden", so Kolba, "in diesen Musterprozessen geht es für den AWD ans Eingemachte. Hier werden wir die Praktiken des AWD exemplarisch abhandeln."
Das Ziel des VKI ist unverändert: "Wir wollen aufzeigen und gerichtlich klären, dass da nicht einige schlampige, schwarze AWD-Schafe vereinzelt falsch beraten haben", sagt Kolba, "das war tausendfache Falschberatung mit System. Und dieses System hat dem AWD und seinen Eigentümern in Deutschland und der Schweiz Millionen gebracht." Nach wie vor stehe man einer Vergleichslösung offen gegenüber. "Wir nehmen aber an, dass der AWD Österreich bei dieser brisanten Sachlage über eine vergleichende Lösung nicht allein entscheiden darf. Da nicht nur hohe Beträge, sondern auch das Image der gesamten, europaweit agierenden AWD-Gruppe auf dem Spiel steht, würde man sich freuen, wenn auch die beherrschenden Gesellschaften in der Schweiz und in Deutschland sich ihrer Verantwortung stellen und
mit an einen Verhandlungstisch kommen", erklärt Univ. Prof. Dr. Ulrich Tödtmann, Vorstand des Prozessfinanzierers FORIS. An einer Einladung würde es nicht mangeln.
Sollten die Gesellschafter des AWD Österreich hingegen auf die Idee kommen, in Österreich sei nichts mehr zu retten, und daher ihre Tochtergesellschaft in Wien aufgeben, so müsste sehr genau geprüft werden, inwiefern die deutschen und Schweizer Gesellschafter für die Fehler ihrer österreichischen Tochter einzustehen haben", so Tödtmann.
Mit den nunmehr eingebrachten Sammelklagen sind folgende Verfahren des VKI gegen den AWD bei Gerichten anhängig:
"Nun sind die Gerichte am Zug, unsere Vorwürfe der systematischen Fehlberatung durch den AWD zu klären", sagt Kolba.
Beim bisher größten Zivilprozess, dem WEB-Verfahren gegen eine Bank in Salzburg, sind rund 3.200 Personen zu Gericht gezogen. Beim AWD dürften es noch mehr werden: 2.500 Geschädigte beteiligen sich an der Sammelklagen-Aktion des VKI; geschätzt 1.500 Geschädigte klagen individuell, mit ihrer Rechtsschutzversicherung im Rücken. Nach
eigenen Angaben rund 6.000 Geschädigte vertritt der Prozessfinanzierer Advofin in der Causa Immofinanz/Immoeast gegen den AWD.
Laut Bawag-Studie sollen im Jahr 2030 mehr als 660.000 alleinlebende Frauen über 50 Jahre in Österreich leben. Gerade diese Gruppe sollte sich um ihre Finanzen kümmern. zum Artikel