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Einlagensicherung

EU-Kommission will Notfallsfonds aufbauen

20.02.2010
Von Erwin J. Frasl
Laut EU-Kommission sind die Einlagensicherungssysteme in der EU zu gering dotiert. Laut "Financial Times Deutschland" soll ein Notfallsfonds zur Stärkung der Sicherungssysteme aufgebaut werden.
Einlagensicherung-Notfallsfonds-EU-Kommission-Financial Times Deutschland-Geldinstitute-Banken-Kreditinstitute-Geldhäuser-Einlagenfonds des Bankenverbandes-Bankenrettungsfonds-SoFFin-Spareinlagen-Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft-Einlagensicheru

Laut "Financial Times Deutschland" plant die EU-Kommission, dass Kreditinstitute künftig drei- bis fünfmal so viel in Banken-Sicherungseinrichtungen einzahlen wie bislang. Langfristig sollen zwei Prozent der Spareinlagen bei Banken in Notfonds gesammelt werden. Nach zehn Jahren sollen so 128 Milliarden Euro in einem Notfonds vorhanden sein. 

Einlagensicherungen europaweit unterdotiert

Laut EU-Kommission sind die Einlagensicherungen mit europaweit 23 Milliarden Euro völlig unterfinanziert. Derzeit zahlen die privaten deutschen Geldinstitute zum Beispiel jährlich nur 0,06 Prozent ihrer Kundengelder in den Einlagenfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Laut "Financial Times Deutschland" hatte zum Beispiel in Deutschland schon die Pleite der relativ kleinen Frankfurter Lehman-Tochter die Sicherungssysteme überfordert. Der Einlagenfonds des Bankenverbande konnte die Lehman-Kunden nur mit Hilfe einer Garantie des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin entschädigen.

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So sind Sparer in Österreich abgesichert

Seit 1. Jänner dieses Jahres sind Spareinlagen in Österreich bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesichert. Jedes österreichische Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, ist gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Sie wird im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung wirksam. Entsprechend den Sektoren der österreichischen Kreditwirtschaft wie des Sparkassen-, Banken-, Raiffeisen-, Volksbanken- und der Landeshypothekenbanken-Bereich sind dies die

  • Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft
  • Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.H.
  • Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung reg.GenmbH
  • Schultze-Delitzsch-Haftungsgen. reg.GenmbH
  • Hypo-Haftungs Gesellschaft m.b.H.

Ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person und Bank sind Sparer bei Raiffeisen durch die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich abgesichert. Damit werden von Raiffeisen Einlagen der Sparer zu 100 Prozent garantiert. Die Volksbanken verfügen über eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den sogenannten Gemeinschaftsfonds. Er steht bereit, um bei wirtschaftlich schwierigen Fällen einzugreifen, um Einlagen von Kunden zu sichern.

Ab 2011 greift die von den EU-Finanzministern bereits beschlossene Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person in allen EU-Mitgliedsländern.

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