Wie Jungunternehmer und Selbstständige bis zu 50 Prozent ihrer Kfz-Kosten der Finanz überlassen können.
Zu den Vorteilen, die in Österreich mittlerweile fast eine halbe Million selbständig Erwerbstätigen genießen könnten, zählt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre gesamten Kfz-Kosten steuermindernd geltend machen können. So wird in Österreich schon ab einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro ein Grenzsteuersatz von rund 43,2 Prozent eingehoben, der ab 60.000 Euro auf 50 Prozent ansteigt. Durch eine steuerlich optimale Kfz-Finanzierung könnten die Kfz-Kosten folglich in diesem Ausmaß reduziert werden, wodurch etwa der
im ersten Teil dieser Serie genannte Audi A3 „netto“ kaum 150 Euro monatlich kosten sollte.
„Operate-Leasing“ ist Voraussetzung
Voraussetzung dafür ist allerdings eine spezielle Form des Leasings, die mehr einer „Miete“ ähnelt, als das im Retail-Bereich übliche „Finanzleasing“ bzw. „Restwertleasing“. Gewählt werden muss die Variante des „operativen Leasing“ (auch „Operate-Leasing“ oder „Operatingleasing“ genannt), wie sie auch im professionellen Fuhrparkmanagement üblich ist. Hier ergibt sich für Kleinunternehmer zudem die Gelegenheit, vom heiß umkämpften Markt für Flottenmanagement zu partizipieren, wo für größere Flotten alle nur denkbaren Dienstleistungen und Kostenoptimierungen angeboten werden. Mittlerweile bieten die großen Anbieter jedoch auch abgespeckte Versionen auch schon für Kleinstflotten ab zwei Kfz und maßgeschneidertes Operating-Leasing für Selbständige ab einem Fahrzeug an. Neben den Leassinggesellschaften der Importeure wie Mercedes-Benz Financial Services oder der Porsche Bank sind hier wieder die Leasingunternehmen der großen Finanzgruppen wie Bawag PSK-Leasing, EBV-Leasing, Raiffeisen-Leasing und UniCredit-Leasing aktiv, dazu spezialisierte Fuhrparkmanager wie LeasePlan, Alphabet Austria und Arval.
Kfz Leasing: Was das Finanzamt verlangt
Laut Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 muss der Leasing-Vertrag für eine steueroptimale Nutzung jedenfalls so gestaltet sein, dass das Fahrzeug in der Bilanz des Leasinggebers aktiviert wird und nicht wie beim Leasingnehmer. Wesentliche Voraussetzung dafür ist der Verzicht auf das Andienungsrecht bzw. auf eine Kaufoption zu einem Fixpreis bei Vertragsende, wobei ein Restwert weder vereinbart noch dem Leasingnehmer bekannt sein darf. Nach der Leasingphase wird das Kfz dem Leasinggeber dann auch einfach zurückgegeben, der auch das wirtschaftliche Risiko der Verwertung alleine tragen muss. Dadurch sind die monatlichen Raten zwar etwas höher, die auch nicht durch einen unrealistisch-hohen Restwert gedrückt werden können. Beim Operating-Leasing steht daher auch nicht die Finanzierung, sondern die Nutzungsüberlassung im Vordergrund, deren Kosten inklusive zusätzlicher Dienstleistungen wie Wartung und Reparaturen dafür zur Gänze in die Steuererklärung aufgenommen werden können.
Kfz Leasing: Grauzone private Nutzung
Von den steuerlichen Kosten abzuziehen wäre dabei allerdings eine private Nutzung abzuziehen, wobei eine überwiegend „private“ Nutzung freilich alle steuerlichen Vorteile eliminieren würde. Hier finden sich Kleinunternehmer zumeist in einer Grauzone, wobei es anscheinend üblich ist, die private Nutzung steuerlich unter den Tisch fallen zu lassen. Tatsächlich werden Operate-Leasingraten üblicherweise ohne weiteres zur Gänze akzeptiert, das freilich auf die Gefahr, dies bei einer Steuerprüfung entsprechend argumentieren zu müssen. Hier sind die Finanzbehörden bislang durchaus geneigt, auch etwas großzügigere Interpretationen einer „geschäftlichen Nutzung“ zu akzeptieren. So fragen die Behörden bei Kleinunternehmen in der Regel weder nach, noch verlangen sie ein Fahrtenbuch, um die operativen Leasingraten in voller Höhe als Aufwand zu akzeptieren, was aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt werden kann.
„Luxus-Tangente“ von 40.000 Euro
Allerdings ziehen die Finanzbehörden hier eins sogenannte „Luxus-Tangente“ ein und akzeptieren für den einzelnen Pkw oder Kombi nur Anschaffungskosten bis 40.000 Euro, was adiquat auch für die Leasing-Raten gilt. Liegen die Anschaffungskosten eines PKW also beispielsweise bei 60.000 Euro, so können nur zwei Drittel davon (=40.000) steuerlich angesetzt werden. Das gilt auch für die Leasingrate. Läge diese bei monatlich 360 Euro, könnten davon ebenfalls nur zwei Drittel, d.h. 240 Euro steuerlich angesetzt werden.