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Seniorenbund-Chef Andreas Khol will Änderung

Vorsicht bei Sonder-Pensionsformen

03.03.2010
Von Erwin J. Frasl
Viele Arbeitnehmer, die freiwillig oder unfreiwillig vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von 65 Jahren (bei Männern) bzw.. 60 Jahren (bei Frauen) aus dem Erwerbsleben ausscheiden, dürfen nur 366,33 Euro pro Monat dazuverdienen.
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Dr. Andreas Khol, Obmann des Seniorenbundes, will Pensionisten Zuverdienstmöglichkeiten eröffnen
Wer mit einer der Sonderpensionsformen (zum Beispiel einer Korridorpension) aus dem Arbeitsleben ausscheidet, darf bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters lediglich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (in 2010 366,33 monatlich) zur Pension dazu verdienen.


"Liegt man nur einen Euro über dieser Grenze, verliert man gleich die ganze Pension. Diese Regelung ist ungerecht und gilt zudem nur für den gesetzlichen Pensionsbereich, nicht jedoch für Beamte", macht Seniorenbundobmann Andreas Khol aufmerksam. Er strebt die Anpassung dieser sogenannten Ruhens- und Wegfallensbestimmungen im Zuge der derzeit zu
verhandelnden Neuregelung der Sonderpensionsformen an.

"Für all jene, die gerne über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten möchten und auch die Möglichkeit dazu haben, haben wir unser 'Belohnungs--Modell' vorgestellt, das mit sechs Prozent Zuschlägen pro länger gearbeitetem Jahr einen zusätzlichen Anreiz bieten soll", so Khol.

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