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Im Pflegefall

So hilft das gesetzliche Pflegegeld

02.09.2010
Von Erwin J. Frasl
Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst kontinuierlich. Biallo.at informiert Sie, welche Hilfe Sie vom gesetzlichen Pflegegeld erwarten können.
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Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) will durch die Gewährung von Pflegegeld pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit bieten, sich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern. Das Pflegegeld soll Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, auch als pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Es gilt grundsätzlich für Bezieher von Renten, Pensionen, Ruhe-/Versorgungsgenüssen und Beihilfen nach bundesgesetzlichen Vorschriften, also vor allem aus der Sozialversicherung, nach Beamtenrecht, aus der Kriegs- bzw. Verbrechensopfer- und Heeresversorgung und aus der Opferfürsorge. Für alle anderen Personen wird das Pflegegeld in den Pflegegeldgesetzen der Bundesländer gleichartig geregelt.

Das Pflegegeld gebührt, wenn

  • auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ständig Betreuung und Hilfe in einem Mindestausmaß von mehr als 50 Stunden monatlich erforderlich ist,
  • dieser Zustand mindestens sechs Monate andauert und
  • der gewöhnliche Aufenthalt des/der Pflegebedürftigen im Inland liegt.

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Nachhinein (zwölfmal jährlich). Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

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