Rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien
Die Arbeiterkammer Oberösterreich vertrat seit Einführung dieses Versicherungsproduktes die Rechtsansicht, dass Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch diese Lebensversicherungen jährlich kündigen können. Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt nun diese Rechtsmeinung und spricht einem Konsumenten den Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu. Steuerrechtliche Vorschriften stehen der Kündbarkeit nach dem Versicherungsvertragsgesetz demnach nicht entgegen.
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Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich raten all jenen, die Schwierigkeiten haben, die Prämien für ihre private Zukunftsvorsorge auch weiterhin zu bezahlen, sich schriftlich an ihre Versicherung zu wenden. "Bevor aber der Vertrag tatsächlich gekündigt wird, sollte man sicher sein, dass es keine Alternative zur Kündigung gibt und sich jedenfalls bei der Versicherung nach dem Rückkaufswert erkundigen", so Konsumentenschützer Dr. Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Musterprozesse gegen Versicherungen
Keinesfalls sollte überhastet gekündigt werden, denn zu finanziellen Nachteilen führt eine vorzeitige Vertragsauflösung jedenfalls. Oft kann durch eine kurzzeitige Prämienpause oder eine vorübergehende Prämienreduktion die Vertragsauflösung vermieden werden. "Sollten die Versicherungen Kündigungen bei der Zukunftsvorsorge nicht akzeptieren, werden wir mit weiteren Musterprozessen das Recht der Konsumenten durchsetzen," will Rathwallner Betroffene in dieser Sache rechtlich unterstützen.