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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Gerichtsurteil ermöglicht Kündigung

11.08.2009
Von Erwin J. Frasl
Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichtes Wien stellt fest, dass auch Lebensversicherungsverträge in der Form der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge jährlich gekündigt werden dürfen.
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Viele Österreicher sind durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Verlust von Überstunden und Zulagen leider nicht mehr in der Lage ihre monatlichen Prämien für ihre privaten Rentenversicherungsverträge zu bezahlen. Eine Kündigung wurde aber bei der sogenannten Zukunftsvorsorge, den vom Staat mit einer Prämie geförderten Vorsorgeverträgen, von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert. Lediglich eine Prämienfreistellung war nach einem Jahr möglich. Dabei erhalten die Betroffenen aber erstens keine Auszahlung und zweitens ist die Weiterführung des Vertrages bis zum Laufzeitende mit Kosten verbunden.

Rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien

Die Arbeiterkammer Oberösterreich vertrat seit Einführung dieses Versicherungsproduktes die Rechtsansicht, dass Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch diese Lebensversicherungen jährlich kündigen können. Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt nun diese Rechtsmeinung und spricht einem Konsumenten den Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu. Steuerrechtliche Vorschriften stehen der Kündbarkeit nach dem Versicherungsvertragsgesetz demnach nicht entgegen.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

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11.08.2009
Von Erwin J. Frasl
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Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich raten all jenen, die Schwierigkeiten haben, die Prämien für ihre private Zukunftsvorsorge auch weiterhin zu bezahlen, sich schriftlich an ihre Versicherung zu wenden. "Bevor aber der Vertrag tatsächlich gekündigt wird, sollte man sicher sein, dass es keine Alternative zur Kündigung gibt und sich jedenfalls bei der Versicherung nach dem Rückkaufswert erkundigen", so Konsumentenschützer Dr. Georg Rathwallner von der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Musterprozesse gegen Versicherungen

Keinesfalls sollte überhastet gekündigt werden, denn zu finanziellen Nachteilen führt eine vorzeitige Vertragsauflösung jedenfalls. Oft kann durch eine kurzzeitige Prämienpause oder eine vorübergehende Prämienreduktion die Vertragsauflösung vermieden werden. "Sollten die Versicherungen Kündigungen bei der Zukunftsvorsorge nicht akzeptieren, werden wir mit weiteren Musterprozessen das Recht der Konsumenten durchsetzen," will Rathwallner Betroffene in dieser Sache rechtlich unterstützen.

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Foto: colourbox.com ID:228