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Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Gerichtsurteil ermöglicht Kündigung

11.08.2009
Von Erwin J. Frasl
Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichtes Wien stellt fest, dass auch Lebensversicherungsverträge in der Form der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge jährlich gekündigt werden dürfen.
Handelsgericht Wien Urteil Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Lebensversicherungsverträge Arbeitslosigkeit Kurzarbeit Verlust Überstunden Zulagen private Rentenversicherungsverträge Vorsorgeverträgen Versicherung Finanzporta
Viele Österreicher sind durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Verlust von Überstunden und Zulagen leider nicht mehr in der Lage ihre monatlichen Prämien für ihre privaten Rentenversicherungsverträge zu bezahlen. Eine Kündigung wurde aber bei der sogenannten Zukunftsvorsorge, den vom Staat mit einer Prämie geförderten Vorsorgeverträgen, von den Versicherungsunternehmen nicht akzeptiert. Lediglich eine Prämienfreistellung war nach einem Jahr möglich. Dabei erhalten die Betroffenen aber erstens keine Auszahlung und zweitens ist die Weiterführung des Vertrages bis zum Laufzeitende mit Kosten verbunden.

Rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien

Die Arbeiterkammer Oberösterreich vertrat seit Einführung dieses Versicherungsproduktes die Rechtsansicht, dass Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch diese Lebensversicherungen jährlich kündigen können. Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt nun diese Rechtsmeinung und spricht einem Konsumenten den Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu. Steuerrechtliche Vorschriften stehen der Kündbarkeit nach dem Versicherungsvertragsgesetz demnach nicht entgegen.

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