
Biallo.at: Rund 250.000 Menschen sind in Österreich bereits ein Pflegefall. Mit welcher Entwicklung rechnen Sie hier in den kommenden Jahren?
Hanns-Ulrich Brockhaus: Die demografische Entwicklung in Österreich zeigt eindeutige Trends: Zum Einen leben die Menschen länger, werden immer älter. Damit erreichen mehr und mehr Menschen Alter, in denen Pflegebedürftigkeit vermehrt auftritt. Eine Verdopplung der Anzahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 30 bis 40 Jahren scheint realistisch. Zum Anderen ist die Geburtenrate auf sehr niedrigem Niveau. D. h. der Anteil derjenigen, die in Zukunft die staatliche Pflege finanzieren, nimmt ab. Es droht das gleiche Dilemma wie in der staatlichen Rentenversicherung: immer weniger Leistungserbringer finanzieren immer mehr Leistungsempfänger.
Biallo.at: Wenn jemand ein Pflegefall wird, gibt es ohnehin Pflegegeld vom Staat. Wozu soll dann da noch eine private Pflege-Versicherung gut sein?
Brockhaus: Schon heute reicht gerade bei Schwerst-Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 5) das staatliche Pflegegeld nicht aus, um sich professionelle Hilfe zu Hause oder gar in einem Pflegeheim leisten zu können. Das hat zur Folge, dass, je nach Regelung in den einzelnen Bundesländern, die Kinder zur Finanzierung der Pflege Ihrer Eltern herangezogen werden.
Die in Frage 1 dargestellte Entwicklung zeigt weiterhin, dass das Vertrauen in eine ausreichende staatliche Pflegefinanzierung langfristig zumindest fragwürdig erscheint.
Biallo.at: Wann beginnt der Versicherungsschutz durch Ihre Pflege-Versicherung?
Brockhaus: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit als Folge eines Unfalls besteht Versicherungsschutz unmittelbar nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages.
Bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit besteht eine einjährige Wartezeit. Entsteht Pflegebedürftigkeit innerhalb des ersten Versicherungsjahres werden die bislang eingezahlten Prämien vollständig zurückerstattet.
Biallo.at: Können volljährige Kinder auch für ihre Eltern eine Pflege-Versicherung abschließen?
Brockhaus: Nein. Es ist die Unterschrift des Versicherten erforderlich.
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Biallo.at: Ab welcher Pflegestufe ist ein Pflegefall versichert?
Brockhaus: Um ein bezahlbares Kosten-Nutzenverhältnis zu gewährleisten, beginnt unser Versicherungsschutz da, wo es finanziell wehtut. Der Kunde erhält ein monatliches Pflegegeld ab Pflegestufe 5 und kann eine einmalige Startleistung (Pflege-Schmerzensgeld) ab Pflegestufe 2 (bis 4) vereinbaren.
Biallo.at: Wie erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe?
Brockhaus: Die Einstufung richtet sich nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG). Wir akzeptieren also die Einschätzung der Sozialversicherungsträger, die der Zuerkennung von staatlichem Pflegegeld zugrunde liegt.
Biallo.at: Was bedeutet Pflegestufe 5?
Brockhaus: Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf im Monat, wenn ein außergewöhnlicher (etwa professioneller medizinischer) Pflegeaufwand erforderlich ist.
Biallo.at: Bekomme ich das Geld auch, wenn ich nicht in einem Pflegeheim, sondern zu Hause von meiner Familie gepflegt werde?
Brockhaus: Ja, in voller Höhe
Biallo.at: Was ist, wenn ich durch einen Unfall ein Pflegefall werde?
Brockhaus: Versicherungsschutz besteht sofort nach Vertragsabschluss und die vereinbarte Pflege-Rentenleistung verdoppelt sich.
Biallo.at: Wann endet die Prämienzahlung?
Brockhaus:Im Leistungsfall, oder spätestens mit Endalter hundert.
Biallo.at: Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Brockhaus: Mittels ärztlichem Bericht, der dem Zuerkennungsbescheid einer Pflegestufe durch den Sozialversicherungsträger zugrunde liegt.
Biallo.at: Wann beginnt der Anspruch auf Leistung?
Brockhaus: Der Anspruch auf Leistung beginnt rückwirkend mit dem Zuerkennungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers gemäß Bundespflegegeldgesetz (BPGG), spätestens sechs Monate nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Biallo.at: Wie alt darf man sein, um bei Ihnen eine Pflege-Versicherung für sich selbst abschließen zu können?
Brockhaus: 35-70 Jahre
Biallo.at: Wie viel beträgt die Mindestprämie für die Pflege-Versicherung und wieviel die Höchstprämie?
Brockhaus: Mindestprämie sind 15 Euro, bei der Höchstprämie sind die Grenzen nach Eintrittsalter und Versicherungssumme gestaffelt.
Biallo.at: Wie hoch ist dann die Mindestrente und wie hoch die Höchstrente?
Brockhaus: Die Mindestrente beträgt 500 Euro (ab Eintrittsalter 60), die Höchstrente 3.000 Euro (bis Eintrittsalter 39)
Biallo.at: Muss von der privaten Pflegerente Einkommensteuer bezahlt werden?
Brockhaus: Sie ist einkommensteuerfrei, solange die Summe der ausbezahlten Beträge den kapitalisierten Wert nicht übersteigt.
Bilallo.at: Wird das staatliche Pflegeld gekürzt, wenn jemand Zahlungen von seiner privaten Pflege-Versicherung erhält?
Brockhaus: Nein.
Biallo.at: Was muss man steuerlich sonst beachten, wenn man eine Pflege-Versicherung abschließt?
Brockhaus: Die Prämien können als Sonderausgabengemäß Paragraf 18(1)2 EStG abgesetzt werden .
Biallo.at: Bei Ihnen kann man eine Pflege-Versicherung online abschließen. Wie geht das?
Brockhaus: Füllen Sie auf unserer Homepage www.ergodirekt.at beim Produkt Pflegerente alle erforderlichen Felder aus, und mailen Sie diese Informationen per Mausklick an uns.
Sie erhalten umgehend Ihren Versicherungsschein mit allen notwendigen Unterlagen.