
Biallo.at: Rund 250.000 Menschen sind in Österreich bereits ein Pflegefall. Mit welcher Entwicklung rechnen Sie hier in den kommenden Jahren?
Hanns-Ulrich Brockhaus: Die demografische Entwicklung in Österreich zeigt eindeutige Trends: Zum Einen leben die Menschen länger, werden immer älter. Damit erreichen mehr und mehr Menschen Alter, in denen Pflegebedürftigkeit vermehrt auftritt. Eine Verdopplung der Anzahl der Pflegebedürftigen in den nächsten 30 bis 40 Jahren scheint realistisch. Zum Anderen ist die Geburtenrate auf sehr niedrigem Niveau. D. h. der Anteil derjenigen, die in Zukunft die staatliche Pflege finanzieren, nimmt ab. Es droht das gleiche Dilemma wie in der staatlichen Rentenversicherung: immer weniger Leistungserbringer finanzieren immer mehr Leistungsempfänger.
Biallo.at: Wenn jemand ein Pflegefall wird, gibt es ohnehin Pflegegeld vom Staat. Wozu soll dann da noch eine private Pflege-Versicherung gut sein?
Brockhaus: Schon heute reicht gerade bei Schwerst-Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe 5) das staatliche Pflegegeld nicht aus, um sich professionelle Hilfe zu Hause oder gar in einem Pflegeheim leisten zu können. Das hat zur Folge, dass, je nach Regelung in den einzelnen Bundesländern, die Kinder zur Finanzierung der Pflege Ihrer Eltern herangezogen werden.
Die in Frage 1 dargestellte Entwicklung zeigt weiterhin, dass das Vertrauen in eine ausreichende staatliche Pflegefinanzierung langfristig zumindest fragwürdig erscheint.
Biallo.at: Wann beginnt der Versicherungsschutz durch Ihre Pflege-Versicherung?
Brockhaus: Im Falle einer Pflegebedürftigkeit als Folge eines Unfalls besteht Versicherungsschutz unmittelbar nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages.
Bei krankheitsbedingter Pflegebedürftigkeit besteht eine einjährige Wartezeit. Entsteht Pflegebedürftigkeit innerhalb des ersten Versicherungsjahres werden die bislang eingezahlten Prämien vollständig zurückerstattet.
Biallo.at: Können volljährige Kinder auch für ihre Eltern eine Pflege-Versicherung abschließen?
Brockhaus: Nein. Es ist die Unterschrift des Versicherten erforderlich.

