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Polizze
 
09.03.2016

Polizze Wann macht eine Unfallversicherung Sinn?

Von Daniela Stefan
Bei Unfällen in der Arbeit schützt Sie die gesetzliche Sozialversicherung - anders beim Freizeit-Unfall. In diesem Fall hilft eine private Unfallversicherung.
Polizze Wann macht eine Unfallversicherung Sinn?
Bei einem Skiunfall kann einem schnell das Lachen vergehen, besonders wenn Sie keine Unfallversicherung haben.
Geht es um das Alter, haben viele Bürger in Österreich vorgesorgt und neben der staatlichen Pension zum Beispiel eine Rente aus einer Lebensversicherung zu erwarten. Tritt aber mitten im Erwerbsalter Unvorhergesehenes ein, trifft das den Großteil völlig unvorbereitet. Das sollte Ihnen nicht passieren. Das gilt vor allem für einen Unfall in der Freizeit, der etwa beim Skifahren schnell passiert. Im Gegensatz zu Arbeitsunfällen sind diese von der Sozialversicherung nicht gedeckt. Zwar bezahlt Ihnen die Krankenversicherung die Behandlung, Krankenhaus usw., aber wenn Sie dann das Spital verlassen und vielleicht für Jahre oder für immer in die Invalidität rutschen und wenn darüber hinaus vielleicht auch noch wegen einer Behinderung Ihre Wohnung umgebaut werden muss, dann brauchen Sie eine private Unfallversicherung.

Die Fakten: Mehr als 800.000 Menschen verunglücken Jahr für Jahr in Österreich, rund 8.600 tragen bleibende Schäden davon. Eine Unfallversicherung zahlt an Sie bei Invalidität infolge eines Unfalls, etwa beim Skifahren. Versichert sind sowohl Arbeits- und Freizeitunfälle, und die Summe, die Sie von Ihrer Unfallversicherung bekommen, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung: Nach der sogenannten Gliedertaxe gibt es umso mehr Geld, je stärker Ihr Leben beeinträchtigt ist. Die Unfallversicherung springt auch dann ein, wenn der österreichische Staat mit seiner gesetzlichen Unfallversicherung nicht zahlt; und sie kann wahlweise zusätzlich bezahlen, wenn er es bei Arbeitsunfällen doch tut.

Je jünger Sie sind, desto ratsamer ist die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung hat nicht nur den Vorteil, dass sie auch dann zahlt, wenn der Unfall nicht im Dienst oder am Weg zu bzw. von der Arbeitsstelle passiert ist, sondern immer: Sie kann auch bei einem Unfall in der Firma sehr hilfreich sein, denn selbst wenn Sie danach eine gesetzliche Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen, so ist diese oft sehr niedrig. Gerade bei jungen Menschen, die noch nicht lange arbeiten, ist die Rente über die gesetzliche Unfallversicherung oft nur klein. Dazu kommt: Die private Unfallversicherung kann auch Ihre Kinder absichern – die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt sind.
Mein Tipp: Ein Blick auf die Angebote der Unfallversicherer lohnt sich allemal, noch dazu wo 70 Prozent der Unfälle ohnehin nicht im Job geschehen. Allerdings müssen Sie Ihre konkreten Lebensumstände betrachten: Wenn Sie ein Freund von Extremsportarten wie Fallschirmspringen sind, dann wird das von der privaten Unfallversicherung oft nicht gedeckt. Und Sie müssen überlegen, in welcher Höhe Sie sich versichern wollen. Als Richtwert sollten Sie entweder eine einmalige Summe in der fünf- bis sechsfachen Höhe des Jahreseinkommens vereinbaren, oder eine lebenslange Rente, die zumindest so hoch sein sollte wie das derzeitige Monats-Nettoeinkommen. Und was kostet Sie das alles? Ein durchschnittlicher Schutz kann schon bei 18 Euro im Monat anfangen (bei mittlerem Einkommen) und mit Zusatzoptionen auf 30 bis 40 Euro oder mehr steigen. Wer weniger verdient bzw. den Leistungsumfang reduziert, ist grob gerechnet schon mit 13,50 Euro dabei. Ihr Biallo-Vergleich hilft Ihnen, die gewünschte Unfallversicherung auszuwählen und die günstigsten Anbieter zu finden. Ebenso sollten Sie sich auf jeden Fall um einen solide Haftpflichtversicherung kümmern, wobei von allzu günstigen Polizzen oft abzuraten ist.
Leserkommentare
09.03.2016 19:35 Uhr - von Robert R.
Unfallversicherung ja, unbedingt Rechtschutzversicherung dazu!
Tipp:Zu der privaten Unfallversicherung unbedingt eine dafür deckende Rechtschutzversicherung(Versichererung-/Vertragsstreitigkeitsdeckung) dazu abschließen, möglichst bei anderer Versicherungsanstalt, da bei kl. Verletzungen mit bleibenden Schäden(1%Invalidität aufwärts) die Unfall-Sachverständigen, diese sind gerichtlich beeidete Ärzte, beauftragt von der Unfallversicherungsanstalt(!)meistens keine Invalidität finden und dazu geneigt sind, dem Invaliden eine Vortäuschung von bleibenden Schäden/Bewegungseinschränkungen zu unterstellen! Bereits zum zweiten Male windet sich bei mir die Versicherung(ist eine sehr große Versicherungsanstalt!)von der Zahlung;
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