• Verfügen Sie insgesamt nur über geringe Betriebsausgaben, kann es vorteilhaft sein, zur Pauschalierung der Betriebsausgaben zu optieren. Je nach ausgeübter Tätigkeit können hierbei sechs bzw. zwölf Prozent pauschal vom Gewinn abgezogen werden. Manchen Berufsgruppen stehen hierzu individuelle Pauschalierungsregeln zur Verfügung.
• (Weihnachts)-Geschenke (bspw. Warengutscheine) an Mitarbeiter sind beim Arbeitgeber bis 186 Euro, Betriebsveranstaltungen und Weihnachtsfeiern bis 365 Euro pro Jahr und Mitarbeiter abzugsfähiger, freiwilliger Sozialaufwand. Beim Mitarbeiter selbst sind diese Beträge von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit.
Doch Vorsicht: Geldgeschenke sowie Geschenke, die in
Bargeld abgelöst werden können, sind steuerpflichtig.
• Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Essensgutscheine (maximal 4,40 Euro pro Arbeitstag) oder Lebensmittelgutscheine (maximal 1,10 Euro pro Arbeitstag) zur Verfügung. Diese sind ebenfalls abzugsfähiger, freiwilliger Sozialaufwand und bei Ihren Mitarbeitern steuerfrei.
• Leisten Sie einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten von bis zu 1.000 Euro pro Kind Jahr für Kinder Ihrer Dienstnehmer. Dieser ist ebenfalls abzugsfähiger, freiwilliger Sozialaufwand und bei Ihren Mitarbeitern steuerfrei.
• Spenden können bis maximal zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw. des Gewinns abgesetzt werden. Unabhängig davon können Sie Spenden im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (Hochwasser, Lawinen udgl.) unbegrenzt absetzen, sofern diese dementsprechend beworben werden (z.B. auf Ihrer Homepage).
Die
Liste der begünstigten Spendenempfänger ist auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen abrufbar.
Tipp: Im Rahmen des Jahreswechsels existieren noch viele andere Themen, die wir aus Platzgründen hier nicht mehr behandeln können. Woran wir Sie aber gern erinnern, ist, dass die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für alle Aufzeichnungen (Belege, Bücher etc.) des Jahres 2010 abläuft – ausgenommen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Grundstücken (22 Jahre Aufbewahrungsfrist) oder für ein allenfalls laufendes Prüfverfahren.