Schon an Ihre Steuererklärung für 2017 gedacht? Jetzt ist der beste Zeitpunkt, um noch rasch einige Euro zu sparen.
Vor Jahresende ist der perfekte Zeitpunkt, sich Gedanken um die Steuern zu machen. Denn wer schnell ist, kann sich dabei einiges ersparen. Vor allem Selbstständige haben noch Spielraum, ihre Steuerlast zu drücken. Doch auch für Angestellte gibt es Einsparungspotenzial. Und jeden Euro, den Sie weniger zahlen, können Sie zum Beispiel in Festgeld anlegen. Lesen Sie dazu auch unseren
Festgeld-Monatsbericht.
Spenden
Ausgaben für Spenden an bestimmte Organisationen können Sie steuerlich absetzen. Denken Sie aber daran, dass es sich um vom Finanzamt anerkannte Organisationen handeln muss. Die bekannten wie Caritas, Rotes Kreuz oder auch Amnesty International zählen auf jeden Fall dazu, ebenso viele Forschungseinrichtungen und Feuerwehren. Auf der Finanzamts-Homepage gibt es die vollständige
Liste der begünstigten Einrichtungen.
Anschaffungen unter 400 Euro
Sind Sie selbstständig und brauchen zum Beispiel einen neuen Drucker oder ein neues Handy? Dann sollten Sie diese Geräte noch heuer kaufen. Bis 400 Euro sind Anschaffungen im selben Kalenderjahr zur Gänze absetzbar.
Größere Anschaffungen
Bei größere Anschaffungen gilt hingegen die AfA (Absetzung für Abnutzung), das heißt, solche werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Wer vor Jahresende noch eine größere Anschaffung tätigt, kann in der Steuererklärung aber noch ein halbes Jahr AfA geltend machen.
Werbungskosten
Eine ähnliche Regelung können Sie auch als Angestellter anwenden, nämlich dann, wenn Sie einen Computer oder Laptop kaufen, den Sie auch beruflich nutzen. Hier müssen Sie zwar 40 Prozent der Kosten für die private Nutzung abziehen, doch den Rest können Sie auf drei Jahre verteilt abschreiben. Wenn Sie den Computer heuer noch anschaffen, kommen Sie schneller zu Ihrem Steuervorteil.
Reparaturen
Wenn Sie selbstständig sind und Reparaturarbeiten anstehen, dann sollten Sie diese am besten noch heuer durchführen lassen. Dann sind die Kosten nämlich in diesem Jahr noch voll absetzbar. Aber auch eine à Conto Zahlung, die heuer noch fließt, erkennt der Fiskus für das laufende Jahr an.
Arbeitnehmerveranlagung
Als Arbeiter oder Angestellter sollten Sie außerdem daran denken, dass Arbeitnehmerveranlagungen bis zu fünf Jahre später eingereicht werden können. Haben Sie die Veranlagung für 2012 noch nicht gemacht, dann sollten Sie sich damit also beeilen. Ansonsten schenken Sie dem Finanzminister unnötig Geld.
Steuerfreie Weihnachtsgeschenke
Und vielleicht gelingt es Ihnen, den Arbeitgeber dezent an ein nettes Weihnachtsgeschenk für Sie zu erinnern. Denn Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind bis zu einem Wert von 186 Euro im Jahr steuerfrei.