Die Arbeiterkammer hat hierzu eigens ein Rechenbeispiel aufgestellt: Bei einem Kredit beträgt die Restschuld 25.000 Euro, die Restlaufzeit soll bei fünf Jahren liegen und der Zinssatz beträgt 3,5 Prozent. Der gleiche Konsument hat noch ein Kapitalsparbuch bzw. Festgeld in Höhe von 7.000 Euro, das bei fünfjähriger Laufzeit einen fixen Zins von 1,35 Prozent einbringt. Das Resultat der Verbraucherschützer: Führt der Konsument den Kredit vorzeitig zurück, spart er sich 1.124 Euro. Bei der Veranlagung lukriert er in etwa 364 Euro. Der Zins für Fixzinsanlagen ist deutlich geringer als der für Kredite, außerdem fällt auf die Zinserträge noch die
Kapitalertragsteuer (KESt) an.
Mein Tipp: Banken sind oft nicht begeistert, wenn Konsumenten eine Sondertilgung oder den Kredit komplett zurückführen wollen. Klar, hier entgehen ihnen Zinseinnahmen – für Sie als Konsument ein Gewinn. Einige Banken verlangen also hierfür extra Spesen. Hier sollten Sie unbedingt bei Ihrer Bank nachfragen, ob sie Spesen berechnet und wenn ja, wie hoch diese ausfallen. Wenn dann der Kredit wegen der Tilgung zurückgeführt ist, sollten Sie sich wieder um die Geldanlage kümmern. Bei konservativen Anlagemöglichkeiten mit
Einlagensicherung kommen dann für Sie
Tagesgeld, aber auch
Festgeld in Frage. Auch
lukrative Neukunden-Angebote sollten Sie dann kennen.