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Verbraucherzahlungskontogesetz
 
15.09.2016

Verbraucherzahlungskontogesetz Endlich mehr Konto-Freiheit in Österreich

Von Thomas Brummer
Am 18. September hat sich für Konsumenten in Sachen Girokonto einiges zum Positiven geändert. Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) tritt in Kraft. Holen Sie sich jetzt ein Gratis-Konto.
Verbraucherzahlungskontogesetz Endlich mehr Konto-Freiheit in Österreich
Die neue Freiheit genießen: Girokonten vergleichen, wechseln und Geld sparen.
Das Verbraucherzahlungskontogesetz, das überwiegend zum 18. September gilt, soll Privathaushaushalte deutlich den Rücken stärken: Mehr Transparenz, ein Basiskonto für jedermann sowie ein einfacherer Kontowechsel sollen dann gewährleistet sein. Längst überfällig, denken Sie nun vielleicht.

Durch die Einführung in der zweiten Septemberhälfte wird die entsprechende EU- Richtlinie (2014/92/EU) zum spätestmöglichen Zeitpunkt umgesetzt. Der Vorteil für Konsumenten liegt auf der Hand: Mehr Transparenz schafft mehr Wettbewerb. Je stärker die Konkurrenz unter den Banken wird, desto kundenfreundlicher müssen diese sich über kurz oder lang zeigen, so das Kalkül.

Was genau ändert sich?

Transparenz: Der zentrale Punkt ist die umfassende Informationspflicht der Banken zu Kontogebühren, und das bereits vor Vertragsabschluss.

Tipp:
Werfen Sie einen Blick auf den Biallo-Girokonto-Vergleich. Hier finden Sie spesenfreie Girokonten.

Warnung bei Kontominus:
Sollte das Konto mindestens drei Monate um mehr als das eineinhalbfache des monatlichen Durchschnittseingangs in den Miesen sein, ist die Bank dann verpflichtet, Kunden zu informieren. Im gleichen Zug muss das Geldhaus eine Beratung anbieten sowie einen Hinweis auf günstigere Finanzierungsformen geben.

Tipp: Wenn Sie öfter am Monatsende ins Minus rutschen, empfiehlt sich ein Institut mit niedrigen Dispozinsen. Das ist zum Beispiel bei Hellobank, Bankdirekt.at oder Easybank der Fall. Sollten Sie jedoch dauerhaft nicht aus dem roten Bereich kommen, ist eine Umschuldung in einen günstigeren Ratenkredit die bessere Lösung. Transparent gute Konditionen bietet hier beispielsweise die ING-Diba. Für genauere Informationen nutzen Sie den Kredit -Vergleich von biallo.at

Konto für jeden Bürger: Wer einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU hat, muss künftig ein Basiskonto haben dürfen.

Hilfe beim Kontowechsel: Nach dem neuen Gesetzt müssen Zahlungsdienstleister standardisierte Prozesse für den Wechsel der Kontoverbindung für Konsumenten zur Verfügung stellen. Das bisherige Institut muss Informationen zu Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften (13 Monate rückwirkend) an den neuen Kontoanbieter übermitteln bzw. auf Wunsch auch an den Konsumenten. Die neue Bank übernimmt nach Auftrag des Konsumenten die Aufgabe, Schuldner und Gläubiger über die Änderung der Zahlungsverbindung zu informieren. Will der Konsument diese Aufgabe selbst erledigen, so hat die Bank ihm Musterschreiben zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Bank ist verpflichtet nach dem bekanntzugebenden Stichtag keine Überweisungen und Lastschriften mehr zu akzeptieren sowie Daueraufträge zu stornieren. Darüber hinaus ist der positive Saldo zu überweisen und das Konto zu schließen. Bestehen noch offene Verpflichtungen, ist der Konsument darüber zu informieren. Tipp: Bitten Sie Ihre bisherige Bank, Ihr Konto erst nach einigen Wochen zu schließen. So vermeiden Sie Fehlbuchungen.

Prüfen Sie außerdem die Bankomatgebühren.

Top-Girokonten

Bankname
Kontoname
Kontoführung
Prämie
Guthabenzins
Dispozins
 

DADAT Gehaltskonto
0,00
Gratis Gehaltskonto
0,00 %
6,80 %

Sparkasse Oberösterreich Gratis-Studentenkonto
0,00
40 € Startbonus
0,01 %
7,75 %

N26 Girokonto
0,00
keine
0,00 %
8,90 %
Vergleich anzeigen: Girokonto
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