Das Kilometergeld ist eine pauschale Abgeltung für sämtliche Kosten, die anfallen wenn Sie als Dienstnehmer eine Dienstreise mit Ihrem privaten Kfz absolvieren.
Folgende Kriterien müssen vorliegen, damit Sie das amtliche Kilometergeld steuerfrei erhalten können:
- Eine Dienstreise
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten (siehe unten)
- Sie müssen als Dienstnehmer hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen
- Ein Fahrtenbuch oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrene Kilometer sollten grundsätzlich vorliegen
Die Höhe des amtlichen Kilometergeldes beträgt pro Kilometer (seit 01.01.2011):
- PKW/Kombi: 0,42 Euro
- Motorfahrräder/Motorräder 0,24 Euro
- Zuschlag für jede mit PKW/Kombi dienstlich mitbeförderte Person: 0,05 Euro
- Fahrrad bzw. zu Fuß (ab mehr als 2 km) 0,38 Euro
Geregelt sind die Kilometergeld-Beträge für Sie in der Reisegebührenvorschrift des Bundes. Es ist für Bundesbedienstete verpflichtend, wirkt aber auf die Privatwirtschaft, wo es als Richtlinie gilt und den Höchstbetrag für eine steuerfreie Auszahlung angibt.
Was Sie über Ihr Fahrtenbuch wissen sollten
Das Fahrtenbuch umfasst alle Ihre Fahrten, die aus Anlass einer Dienstreise mit dem eigenen Auto zurückgelegt werden. Es dient nicht nur als Nachweis für Fahrkostenansprüche an den Arbeitgeber, sondern auch gegenüber der Finanzverwaltung. Ihr Fahrtenbuch muss Folgendes enthalten:
Aufzeichnung aller Fahrten im Zuge der Dienstreise sowie auch private Fahrten
Aufzeichnung von Datum, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt, gefahrene Kilometer.
Die folgenden Kosten gelten als durch das Kilometergeld für Sie abgegolten:
- Abschreibung/ Wertverlust
- Treibstoff und Öl
- Service- und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstung (Winterreifen, Ketten, Navigationsgeräte etc.)
- Steuern, (Park-)Gebühren, Mauten, Autobahnvignetten
- Versicherungen aller Art
- Finanzierungskosten
Das Kilometergeld für Dienstreisen kann Ihnen maximal im Ausmaß von 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuer- bzw. beitragsfrei ausbezahlt werden.
Tipp: Wenn Sie sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden haben, können Sie keine höheren Aufwendungen mehr verrechnen. Durch Erbringen eines Nachweises (z.B. Fahrtenbuch), dass die tatsächlichen Kosten für die beruflichen Fahrten höher sind als der Kilometersatz, können Sie die Differenz beim Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.