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Steigende Steuerlast
 
22.08.2014

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu 30.000 Euro gelten umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer und sind damit von der Umsatzsteuer befreit. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz entspricht dies einem Bruttoumsatz (inkl. Umsatzsteuer) von 33.000 Euro (bei nur zehnprozentigen Umsätzen, wie zum Beispiel bei der Vermietung von Wohnungen) bis 36.000 Euro (bei nur 20-prozentigen Umsätzen). Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Überdies ist die Steuerbefreiung mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs für alle mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben verbunden.
Für Unternehmer, deren (Netto-)Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr 30.000 Euro nicht
überschritten haben, ist die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) quartalsweise einzureichen (bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende). Der Unternehmer kann jedoch freiwillig mit der Abgabe der UVA für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes mit Wirkung für den ganzen Veranlagungszeitraum den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen.

Tipp: Steuerbefreite Kleinunternehmer, die sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto 30.000 Euro im laufenden Jahr noch überschreiten werden. In diesem Fall müssten allenfalls noch im Jahr 2009 korrigierte Rechnungen ausgestellt werden.
 
Tipp: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer zu
verzichten (um etwa dadurch in den Genuss des Vorsteuerabzugs für die mit den Umsätzen
zusammenhängenden Ausgaben, zum Beispiel Investitionen, zu kommen). Ein Kleinunternehmer kann bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides schriftlich gegenüber dem Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet den Unternehmer allerdings für fünf Jahre!
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
01.02.2013 01:34 Uhr - von pedrobergerac
Augenauswischerei
Würde der Staat, alles Geld dass er braucht, um Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Straßen, Brücken etc. zu errichten und zu unterhalten, würde der Staat dieses Geld selber aus der Luft schöpfen (Fiat Money) wie es die Privatbanken machen, dann bräuchte er keine Kredite aufnehmen, ergo keine Zinsen zu zahlen, wäre nicht verschuldet und wir bräuchten deswegen keine Steuern zu zahlen. So aber bekommt er das Geld von den Banken und muss alles tun, was die Banken wollen. Damit das nicht so offensichtlich ist gibt es ein wenig Geplänkel mit Bankenaufsicht und dem Bund der Steuerzahler, um uns allen Sand in die Augen zu streuen.
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