Wie Arbeitgeber und Mitarbeiter heuer noch Steuern sparen können, darüber informiert Sie Steuerberaterin Raphaela Janauschek.
Zukunftssicherung für Dienstnehmer bis 300 Euro steuerfrei
Die Bezahlung von Prämien für
Lebens-, Kranken- und
Unfallversicherungen (einschließlich Zeichnung eines Pensions-Investmentfonds) durch den Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern ist bis zu 300 Euro pro Jahr und Dienstnehmer nach wie vor steuerfrei.
Mitarbeiterbeteiligungen 2015 noch bis 1.460 Euro steuerfrei
Für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen besteht ein Freibetrag pro Mitarbeiter und Jahr von 1.460 Euro. Der Vorteil muss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe zukommen; die Beteiligung muss vom Mitarbeiter länger als fünf Jahre gehalten werden.
Weihnachtsgeschenke
(Weihnachts-)Geschenke an Arbeitnehmer sind innerhalb eines Freibetrages von 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt. Geldgeschenke sind allerdings immer steuer- und sozialversicherungspflichtig!
Betriebsveranstaltungen
Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr eine Steuerbefreiung von 365 Euro. Denken Sie bei der betrieblichen Weihnachtsfeier daran, dass alle Betriebsveranstaltungen des ganzen Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.