Durch die geplante Änderung beim Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, die Anfang nächster Woche im Parlament beschlossen werden soll, wird der Nachkauf von einem Monat Schulzeit bis zu dreimal teurer, der Preis für ein Monat Studienzeit um 50 Prozent, so die Arbeiterkammer Oberösterreich. Sieempfiehlt einen Nachkauf insbesondere in zwei Fällen:
- Erstens für die Langzeitversichertenregelung („Hacklerpension“): Vor 1959 geborene Frauen und vor 1954 geborene Männer können mit Erreichen von 60 bzw. 65 Lebensjahren in Pension gehen, wenn sie 40 bzw. 45 Beitragsjahre aufweisen. Wer diese Regelung in Anspruch nehmen will, aber die nötigen 40 bzw. 45 Beitragsjahre nur durch Nachkauf von Schul- und Studienzeiten erreicht, für den lohnt sich ein Nachkauf.
- Für den zweiten Fall, nämlich die Korridorpension (Pensionsantritt mit 62 Jahren), sind 37,5 Versicherungsjahre notwendig. Personen, die diese ohne Nachkauf von Schul- und Studienzeiten nicht erreichen, können erst später in Pension gehen. Auch hier kann sich also ein Nachkauf lohnen.
Schul- und Studienzeiten können in Teilbeträgen gekauft und als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ob daraus auch Vorteile bei der Pensionshöhe entstehen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens des Antrages bei der PVA. Der Antrag kann im Internet per E-Mail, Fax, postalisch oder persönlich eingebracht werden. Er kann wieder zurückgezogen werden - oder man kann auch die Frist für die Einzahlung einfach verstreichen lassen.