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AK Tirol warnt vor „Moogu Dienst“
 
10.03.2011

AK Tirol warnt vor „Moogu Dienst“ Drohgebärden mit Strafanzeige

Von Michael Andreas
Viele Tiroler erhalten dieser Tage ein E-Mail von „Moogu Dienst“ und sollen 63,78 Euro zahlen, damit sie sämtlichen gerichtlichen Konsequenzen und Bonitätsverschlechterungen aus dem Weg gehen können. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol raten: Nicht einschüchtern lassen und nicht vorschnell zahlen.

Die massiven Zahlungsaufforderungen der Moogu-Dienst beunruhigen derzeit viele Konsumenten, weil sie eine Strafanzeige befürchten. Es wird mitgeteilt, dass eine IP-Adresse 78.53.10.XX erfasst wurde und ein kostenpflichtiges Moogu-Dienst Postfach durch www.moogu-dienst.com angemeldet worden wäre. Sollte die Überweisung an den Inhaber MSW und Partner LTD über die Wirecard Bank nicht durchgeführt werden, wird eine Strafanzeige angedroht. Im E-Mail wird außerdem mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen die Möglichkeit einer Stellungnahme hinsichtlich der Strafanzeige schriftlich an die Konsumenten ergeht.

Konsumenten können sich mit Strafanzeige wehren

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Tirol geben in dieser Sache Entwarnung: Die Drohung mit einer Strafanzeige geht ins Leere, da die betroffenen Konsumenten glaubwürdig angeben, niemals einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Außerdem ist nirgends ersichtlich, dass das Unternehmen von den Betroffenen in irgendeiner Art und Weise getäuscht worden wäre. Daher ist die Androhung einer Strafanzeige überhaupt nicht nachvollziehbar. Vielmehr könnten sich die betroffenen Konsumenten eine Strafanzeige gegen das fordernde Unternehmen überlegen, da nicht ersichtlich ist, worauf sich die – offenbar massenhaft verschickten - Forderungs-Mails tatsächlich rechtlich stützen würden.

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Es ist unverschämt und dreist, durch Androhung einer Strafanzeige die Konsumenten zu ängstigen und sie so zur Zahlung zu bewegen, kritisieren die Konsumentenschützer der AK Tirol und raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht voreilig zu bezahlen.

Preisinformation auf Internetseite muss klar und transparent sein

 Die Rechtmäßigkeit einer Forderung hängt grundsätzlich davon ab, ob man sich überhaupt auf einer kostenpflichtigen Seite registriert/angemeldet hat sowie auch von der Gestaltung der Seite zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Registrierung bzw. Anmeldung. Die Preisinformation auf einer Internetseite jedenfalls muss klar und transparent ersichtlich sein. In vielen Fällen kann auch noch ein allfälliges Rücktrittsrecht bei tatsächlich abgeschlossenen Verträgen geprüft werden.

Wenn sich Konsumenten jedoch – so wie offenbar in diesem Fall - gar nie auf einer kostenpflichtigen Seite registriert bzw. angemeldet haben, ist jede Forderung unberechtigt und es ist keine Zahlung zu leisten – auch dann nicht, wenn mit unseriösen Methoden massiv Druck auf die Betroffenen ausgeübt und mit „ernsten Konsequenzen“ gedroht wird.

Tipp der AK Tirol: Die E-Mail am besten ignorieren und sich nicht einschüchtern lassen – Keinesfalls voreilig bezahlen.

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