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Prozess gegen OMV-Generaldirektor
 
26.01.2011

Prozess gegen OMV-Generaldirektor Freispruch in erster Instanz

Von Erwin J. Frasl

OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer ist gestern im Prozess wegen Insiderhandels im Zusammenhang mit dem Erwerb von OMV-Aktien im März 2009 freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil volle Berufung ein.
 
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OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer pocht auf seine Unschuld


Mit einem Freispruch in erster Instanz endete gestern der Prozess gegen OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer wegen Insiderhandels im Zusammenhang mit dem Erwerb von OMV-Aktien im März 2009. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil volle Berufung ein.


Auslöser für die Insider-Anklage war der Director's-Deal Ruttenstorfers eine Woche vor dem überraschenden Ausstieg der OMV beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009. OMV-Chef Ruttenstorfer kaufte damals um rund 632.000 Euro OMV-Aktien und erklärte in einem "profil"-Interview, dass die OMV den MOL-Anteil auf jeden Fall bis Ende 2009 halten werde.


Nach dem eine Woche später erfolgten Verkauf des MOL-Anteils an den russischen Ölkonzern Surgutneftegaz um 1,4 Milliarden Euro legten die OMV-Aktien um 3,33 Prozent auf 25,10 Euro zu. Laut Strafantrag sollte Ruttenstorfer dadurch einen Vermögensvorteil von knapp mehr als 44.000 Euro erworben haben.

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Haftstrafe von bis zu drei Jahren

OMV-Generaldirektor Ruttenstorfer zeigte sich nach dem Freispruch in erster Instanz erleichtert: Immerhin drohten ihm als "Primärinsider" bis zu drei Jahre Haft. Er hatte den Kauf ordnungsgemäß der Finanzmarktaufsicht FMA gemeldet und diesen mehrmals verteidigt. Die Aktien seien im Rahmen eines Vergütungsprogramms mit dreijähriger Behaltefrist gekauft worden.

Ein auf eine solche Dauer angelegtes Investment sei nicht dafür geeignet, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Aktienkurs sei auf so lange Zeit gar nicht abschätzbar. Außerdem sei der Verkauf der MOL-Anteile bis zuletzt unwahrscheinlich gewesen.

 

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