Der Hintergrund für den Rückzieher der Banken: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag von Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer Klausel in den
Allgemeinen Bankbedingungen bekämpft, mit der sich die Banken vorbehalten, jährlich ihre Entgelte gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) einseitig zu ändern - in der Regel also zu erhöhen.
Handelsgericht Wien und Oberlandesgericht Wien schützen Verbraucher
Für die Konsumentenschützer widerspricht dies dem bereits am 1. November 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Entgelte (ausgenommen Zinsen und
Wechselkurse) können danach nur einvernehmlich - wenn auch unter Verwendung einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden - geändertwerden. Das Handelsgericht Wien im Verfahren gegen die Bank Austria und das Oberlandesgericht Wien im Verfahren gegen BAWAG) haben dem VKI nun Recht gegen. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Banken haben seit Jahren die Höhe ihrer Entgelte an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) geknüpft. Das bedeutet, dass es regelmäßig zu entsprechenden einseitigen Erhöhungen kommt. Gesenkt wurden die Entgelte - mangels fallender Verbraucherpreise - bislang noch nie, so die Kritik der Konsumentenschützer. Zuletzt hat etwa u.a. die Bank Austria eine solche Erhöhung per 1. April .2011 angekündigt.Seit 1.November 2009 sind Konsumenten jedoch durch das das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) besserer geschützt. Denn das Zahlungsdienstegesetz lässt nur noch bei Zinsen und bei Wechselkursen eine einseitige Änderung aufgrund von bezeichneten Parametern zu. Alle sonstigen Entgelte können Banken nur noch einvernehmlich ändern. Sie müssen die Änderung den Kunden allerdings mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung vorschlagen und dürfen - wenn dies in den AGB vereinbart ist - ein Schweigen des Kunden als Zustimmung werten.
So können sich Konsumenten wehren
Allerdings können Kunde innerhalb dieses Zeitraums der Änderung widersprechen oder den Vertrag kosten- und fristlos kündigen. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) und das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) als Berufungsgericht sehen daher die Klausel der Banken, wonach alle Entgelte gemäß dem VPI einseitig geändert werden dürfen, seit 1.11.2009 als gesetzwidrig und unwirksam an. Wenn diese Urteile beim Obersten Gerichtshof halten dürfen sich Bankkunden freuen. Denn - dann werden die Banken den Kunden die zu Unrecht kassierten erhöhten Entgelte laut VKI-Rechtsexpertin Julia Jungwirth zurückzahlen müssen.
Banken wollenweiter kämpfen
Die betroffenen Banken wollen in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Verein für Konsumenteninformation allerdings alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erhöhungen ihrer Entgelte entsprechend der Geldentwertung durchzusetzen. In der Zwischenzeit gibt es allerdings eine Atempause für die Bankkunden. Denn die Bank Austria verzichtet freiwillig auf eine Gebührenanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) per 1. April 2011 und auch die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen (Erste Bank Oesterreich) hat sich entschlossen, die Verbraucherpreise für 2011 per 1. April dieses Jahres nicht zu erhöhen.
So können Bankkunden ihre Bankspesen selbst senken
Zudem können Bankkunden auch selbst ihre Bankspesen senken, wie die aktuelle Serie „Gehaltskonten“ von Biallo.at zeigt. Sie müssen sich nur für das für sie richtige Gehaltskonto entscheiden. Der Nutzen für die Inhaber von 4.051.470 Gehalts- und Pensionskonten in Österreich kann hier beträchtlich sein. Viel Erfolg für Ihre Suche nach dem für Sie besten Gehaltskonto.