Von Erwin J. Frasl
Pensionskassenberechtigte haben in den vergangenen Jahren massive Einbussen bei ihren privaten Zusatzpensionen erlitten. Jetzt soll der Verfassungsgerichtshof prüfen, ob es für die Privat-Pensionisten Auswege aus dem Schlamassel gibt.
Der
Verfassungsgerichtshof muss sich neuerlich mit den Pensionskassen befassen. Darauf haben sich im
Parlament die
Freiheitliche Partei (FPÖ), das
Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ),
die Grünen und auch zehn Nationalräte der
SPÖ, das heisst insgesamt 84 Mandatare in einem entsprechenden Antrag zusammengefunden.
Die Antragssteller stört, dass die Pensionskassen-Verträge, mit wenigen Ausnahmen, nicht gekündigt werden können und dass es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, auf die Veranlagung des Kapitals in den Pensionskassen Einfluss zu nehmen.
Die Abgeordneten vermuten eine Verfassungswidrigkeit in den Pensionskassenbestimmungen, da gegen das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und gegen das Gleichheitsgebot verstoßen werde.
Der Antrag erfolgte auf zähen Drängen des Schutzverbandes der Pensionskassenberechtigten Pekabe, der dafür bereits 2.200 Unterschriften gesammelt hatte.
Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (Pekabe)
Der 2005 gegründete Schutzverband der Pensionskassenberechtigten (Pekabe) hat sich die Interessenswahrung der Pensionskassenberechtigten gegenüber dem Gesetzgeber, den Pensionskassen und den (ehemaligen) Arbeitgebern der Anwartschaft- und Leistungsberechtigten (Aktive und Pensionisten) zum Ziel gesetzt. Seit der Einführung der Pensionskassen im Jahr 1990 haben rund 550.000 Menschen über die gesetzliche Alterspension hinausgehend Vorsorge für ihren Lebensabend getroffen und die hierfür notwendigen Mittel österreichischen Pensionskassen anvertraut. Rund 50.000 davon sind bereits leistungsberechtigt.