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Vorsorgewohnungen als Altersvorsorge

Wie Sie Ihre künftige Pension aufbessern können

25.08.2009
Von Erwin J. Frasl
Biallo.at sprach mit Dr. Reinhard Aumann, dem Leiter der Vertriebsdirektion Wohnbau der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen darüber, worauf es beim Erwerb einer Vorsorgewohnung ankommt und wie künftige Pensionisten damit ihre gesetzliche Alterspension aufbessern können.
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Dr. Reinhard Aumann, Leiter der Vertriebsdirektion Wohnbau der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen, rät zu vorsichtiger Finanzierung

Biallo.at: Eigentumswohnungen werden unter dem Stichwort "Vorsorgewohnungen" als ergänzende Absicherung zur gesetzlichen Pension angepriesen. Drohen da Anlegern ähnliche Wertverluste wie den Anlegern, die eine Zusatz-Pension von einer Pensionskasse bekommen?

Reinhard Aumann: Ich glaube nicht. Für den Vorsorgegedanken in Richtung Pensionsabsicherung kommt es nicht so sehr auf die Wertentwicklung der Immobilie selbst an. Entscheidend ist in erster Linie die optimale Vermietbarkeit der Wohnung, weil der Kunde ja laufend Erträge erzielen möchte und nicht seine Immobilie verkaufen. Das aktuelle Mietenniveau in Österreich ist dazu derzeit nicht "überhitzt", dass mit starken Rückgängen in der Höhe der Mietzinsen zu rechnen wäre. Überdies ist die Volatilität in den Wertschwankungen von Immobilien, insbesondere von Wohnimmobilien in Österreich, doch deutlich geringer ausgeprägt als die potentielle Wertveränderung von Wertpapieren. Natürlich kann eine Immobilie auch bei schonender Nutzung Wertverluste durch Alterung und Abnützung erleiden, aber Grund und Boden sind stabile Wertträger.

Biallo.at: Falls ein Anleger in eine Vorsorgewohnung investieren möchte - wie viel Kapital sollte er mindestens zur Verfügung haben?

Aumann: Ich empfehle, mindestens zwischen 30 und 40 Prozent der Investitionssumme durch eigenes Kapital aufzubringen. Einerseits, um die laufenden Kreditraten durch die Mieteinnahmen bedienen zu können, ohne dabei Zuschüsse aus dem sonstigen Einkommen leisten zu müssen und andererseits aus steuerlichen Gründen: Wenn nämlich die Zinsenbelastung aus der Finanzierung zu hoch ist, droht die Einstufung als Liebhaberprojekt durch die Finanzverwaltung und der Verlust der Anerkennung der steuerlichen Abzugsposten.

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