Startseite | Impressum | | RSS | biallo.de de | geldsparen.de | biallo-unternehmen.de | bialloblog.de
Mittwoch, 23.05.2012
Suche:
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Versicherungen

Rückzahlung von Dauerrabatt darf keine Strafe sein

19.06.2009
Von Erwin J. Frasl
Versicherungen versuchen ihre Kunden mit Dauerrabatten vertraglich möglichst lange zu binden. Auf eine vorzeitige Vertragsauflösung folgt meist die Forderung nach Rückzahlung der Rabatte. Das Handelsgericht Wien sagt nun Nein zu dieser Praxis.
Versicherungen Handelsgericht Wien Verein für Konsumenteninformation VKI Konsumentenschutzministerium Duerrabatt Kundenbindung Vertragsbindung vorzeitige Aufloesung Klauseln Allgemeine Versicherungsbedingungen Oberste Gerichtshof Kuendigungsrecht Fin
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums zwei Klauseln zur Rückforderung von „Dauerrabatten“ in den allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Versicherung mit Verbandsklage bekämpft und in erster Instanz gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
Dauerrabatt für lange Vertragslaufzeit

„Dauerrabatte“ gewähren Versicherungen dann, wenn sich der Versicherungsnehmer für längere Zeit an den Vertrag bindet. Bei vorzeitiger Kündigung, die nach dem Gesetz ab Ende des dritten Versicherungsjahres zulässig ist, sehen die Klauseln vor, dass der Versicherungsnehmer die Prämienvorteile rückerstatten muß.

Das Handelsgericht Wien geht nun davon aus, dass eine solche Klausel dann unzulässig ist, wenn die Kündigung dem Versicherungsnehmer teurer käme als ein Festhalten am Vertrag, bis dieser ausläuft. Das dem Konsumenten gesetzlich zustehende jährliche Kündigungsrecht ab dem Ende des dritten Vertragsjahres werde dadurch untergraben, da die Kündigung wirtschaftlich unrentabel werde. Dies sei als unzulässige Strafe für vorzeitiges Kündigen zu
beurteilen und daher gesetzwidrig.

Lesen Sie auch

Ausstattung von Finanzprodukten
Wie die Banken Anleger zu Verlierern machen

Urteil des Handelsgericht Wien
Klauseln bei „Snowball Bonds“ der Erste Bank gesetzwidrig

Drastische Pensionskürzungen
2.600 Pensionisten klagen bei Höchstgericht

Interview mit Präsident Karl Blecha
„Alte Pensionskasse ist tot!“

Außerdem, so das Handelsgeicht Wien, sei zu berücksichtigen, dass die Versicherung aus der vorzeitigen Kündigung keinen wirtschaftlichen Vorteil erhalten soll. Grundsätzlich hat eine Versicherung kostenkalkulatorische Vorteile, wenn sie Verträge mit langen Vertragslaufzeiten abschließt (Abschlussprovisionen, etc.). Diese einmaligen Kosten können auf die längere Vertragslaufzeit aufgeteilt werden. Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, kann die Versicherung nur jene Kosten als „Dauerrabatt“ rückfordern, welche auf Grund der vorzeitigen Kündigung noch nicht amortisiert sind.

Kunde muß Kündigungsrecht nützen können

„Bislang gab es nur die formale Forderung des Obersten Gerichtshofes, dass Rückforderungen von Dauerrabatten transparent vereinbart sein müssen“, sagt Mag. Thomas Hirmke, Versicherungsexperte des VKI. „Nun bahnt sich über unsere Verbandsklage auch ein inhaltliches Kriterium an: Die Rückforderung des Dauerrabattes darf nicht als Strafe für den Kunden für eine Wahrnehmung eines gesetzlichen Kündigungsrechtes ausgestaltet sein. Verstoßen Klauseln gegen diese Kriterien, sind sie unwirksam. Die Kunden sind dann zu Rückzahlungen auch nicht verpflichtet.“

Tipp: Wenn eine Versicherung einen Dauerrabatt zurückfordert, dann unbedingt die Vertragsklauseln prüfen lassen und nur „vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung zahlen.“

 

Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Kai-Uwe Knoth/ddp ID:168
Nach Oben
Kredit-Vergleich
Finden Sie Kreditkonditionen von österreichischen Banken in unserem Kredit Online-Vergleich
Laufzeit:
Kreditsumme in EURO
Anbieter Anzeigen
Der Biallo.at Newsletter
Hier können Sie sich anmelden!
Anzeige
Sky_fussball_300x250
Kolumne von Erwin J. Frasl
Erwin J. Frasl

Griechenland

Die Ausbeutung der Retter

Seit Monaten vermitteln griechische Spitzenpolitiker den Eindruck als ob die Europäische Union die Griechen per Folter gezwungen hätte, über ihre Verhältnisse zu leben, Chaos in der Verwaltung Griechenlands zu etablieren und damit für einen Bankrott Griechenlands zu sorgen.
Lesen
Archiv
Anzeige
Biallo präsentiert

Online-Sparen DELUXE - 1,85 %

Für Sie: Das ErtragsKonto flexibel der Generali Bank mit 1,85 % p.a. ab dem ersten Cent. Ihr Erspartes ist gut angelegt und doch jederzeit verfügbar.
Bitte mehr dazu ...
Gastkommentar von Robert Hartmann
Robert Hartmann

Edelmetall

Der Goldpreis müsste auf mehr als 7.000 Dollar steigen

Der Goldpreis müsste nach Ansicht vieler Analysten aufgrund der Inflation bzw. des daraus erfolgten Kaufkraftverlustes auf mehr als 7.000 Dollar steigen, um das Tageshoch von 850 Dollar des Jahres 1980 real zu übertreffen. Da ist also noch sehr viel Luft nach oben. Der langfristige Aufwärtstrend ist meines Erachtens trotz der Korrekturen in den vergangenen Wochen intakt.
Lesen
Archiv
Der Biallo.at Newsletter
Hier können Sie sich anmelden!
© 2012 Biallo & Team GmbH - info@biallo.at - Impressum - Datenschutz