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Mittwoch, 19.06.2013
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Sozialversicherung

Was sich 2012 für Sie alles ändert

22.01.2012
Von Erwin J. Frasl
Ab 1. Jänner 2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung. Biallo.at hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt. Hier die Details.
Sozialversicherung-Beträge-Höchstbeitragsgrundlagen-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz-ASVG-Krankenversicherung-Unfallversicherung-Pensionsversicherung-Arbeitslosenversicherungsbeitrag-Arbeitslosenversicherungsbeitrag-Insolvenz-Entgeltsicheru
Im Jahr 2012 kommen auf die Österreicher zahlreiche Veränderungen zu - einer der wichtigsten Bereiche dabei ist die Sozialversicherung. So gelten ab 1. Jänner 2012 in der Sozialversicherung zahlreiche neue Beträge.
Hier die Höchstbeitragsgrundlagen für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)

  Höchstbeitrags-
grundlage monatlich
Höchstbeitrags-
grundlage für Sonderzahlungen jährlich

Krankenversicherung,Unfallversicherung und Pensionsversicherung

4.230 Euro 8.460 Euro
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
und Zuschlag nach dem Insolvenz-
Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
4.230 Euro 8.460 Euro
Bauarbeiter-Schlechtwetter 4.230 Euro 8.460 Euro
Beitrag nach dem Nacht-
schwerarbeitsgesetz
4.230 Euro
 
8.460 Euro
Wohnbauförderungsbeitrag 4.230 Euro  
Arbeiterkammerumlage
4.230 Euro
 
 
Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) gilt Folgendes:
Die  Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung beträgt  monatlich  4.935 Euro.
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