22.01.2012
auf Facebook teilen
Twittern

Sozialversicherung

Was sich 2012 für Sie alles ändert

Von Erwin J. Frasl
Ab 1. Jänner 2012 gelten neue Beträge in der Sozialversicherung. Biallo.at hat die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengestellt. Hier die Details.
Sozialversicherung-Beträge-Höchstbeitragsgrundlagen-Allgemeines Sozialversicherungsgesetz-ASVG-Krankenversicherung-Unfallversicherung-Pensionsversicherung-Arbeitslosenversicherungsbeitrag-Arbeitslosenversicherungsbeitrag-Insolvenz-Entgeltsicheru
Im Jahr 2012 kommen auf die Österreicher zahlreiche Veränderungen zu - einer der wichtigsten Bereiche dabei ist die Sozialversicherung. So gelten ab 1. Jänner 2012 in der Sozialversicherung zahlreiche neue Beträge.
Hier die Höchstbeitragsgrundlagen für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)

  Höchstbeitrags-
grundlage monatlich
Höchstbeitrags-
grundlage für Sonderzahlungen jährlich

Krankenversicherung,Unfallversicherung und Pensionsversicherung

4.230 Euro 8.460 Euro
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
und Zuschlag nach dem Insolvenz-
Entgeltsicherungsgesetz (IESG)
4.230 Euro 8.460 Euro
Bauarbeiter-Schlechtwetter 4.230 Euro 8.460 Euro
Beitrag nach dem Nacht-
schwerarbeitsgesetz
4.230 Euro
 
8.460 Euro
Wohnbauförderungsbeitrag 4.230 Euro  
Arbeiterkammerumlage
4.230 Euro
 
 
Für den Bereich des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG) und des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) gilt Folgendes:
Die  Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung beträgt  monatlich  4.935 Euro.

Die Geringfügigkeitsgrenzen

Lesen Sie auch

Einstieg ins Online-Sparen
Sparkasse Amstetten lockt mit 2,75 Prozent Zinsen

Tagesgeld
Livebank erhöht Zinsen auf 2,0 Prozent p.a.

Deutsche Kreditbank (DKB)
Für täglich verfügbares Geld gibt’s 2,05 Prozent Zinsen pro Jahr

Kredite
Große Mängel bei Kreditverträgen

Die Geringfügigkeitsgrenzen sehen ab 1. Jänner 2012 so aus:
Laut Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) Paragraf 5 Abs.2 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze)
  • monatlich 376,26 Euro
  • täglich 28,89 Euro

Für nebenberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 376,26 Euro.

Für hauptberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 537,78 Euro.

Krankenversicherung - die neuen Beitragssätze

Im neuen Jahr 2012 gelten für die Versicherten in der Krankenversicherung folgende neue Beitragssätze:
Krankenversicherung
  Insgesamt
Anteil Dienstgeber Anteil Arbeitnehmer
Angestellte 7,65 Prozent 3,83 Prozent 3,82 Prozent
Angestellte 7,65 Prozent 3,70 Prozent 3,95 Prozent
Sonstige Versicherte 7,65 Prozent 3,78 Prozent 3,87 Prozent
Beamte 7,65 Prozent 3,55 Prozent 4,10 Prozent
Freie Dienstnehmer (ASVG) 7,65 Prozent 3,78 Prozent 3,87 Prozent
Gewerbetreibende 7,65 Prozent    
Neue Selbständige (GSVG) 7,65 Prozent    
Bauern 7,65 Prozent    
Bezieher einer Pension
nach ASVG, GSVG, BSVG
5,10 Prozent    

 

Die neuen Beitragssätze in der Unfallversicherung

Im neuen Jahr 2012 gelten für die Versicherten in der Unfallversicherung folgende neue Beitragssätze:
Unfallversicherung

Insgesamt
Anteil Dienstgeber
Arbeiter, Angestellte 1,4 Prozent 1,4 Prozent
Beamte 0,47 Prozent 0,47 Prozent
Freie Dienstnehmer (ASVG) 1,4 Prozent 1,4 Prozent
Gewerbetreibende 8,25 Euro monatlich  
Freiberufler 8,25 Euro monatlich  
Neue Selbständige (GSVG) 8,25 Euro monatlich  
Bauern 1,9 Prozent  
 

Die neuen Beiträge in der Pensionsversicherung

Das neue Jahr 2012 bringt für die Versicherten in der Pensionslversicherung folgende neue Beitragssätze:
Pensionsversicherung
  Insgesamt
Anteil Dienstgeber Anteil Arbeitnehmer
Arbeiter, Angestellte 22,8 Prozent 12,55 Prozent 10,25 Prozent
Bergbaubeschäftigte 28,3 Prozent 18,05 Prozent 10,25 Prozent
Freie Dienstnehmer (ASVG) 22,8 Prozent 12,55 Prozent 10,25 Prozent
Gewerbetreibende 17,5 Prozent    
Freiberufler 20,0 Prozent    
Neue Selbständige (GSVG) 17,5 Prozent    
Bauern 15,50 Prozent    

 

Das gilt bei der Rezeptgebühr

Die Regelungen für die Rezeptgebühr sehen für 2012 so aus:. Die Rezeptgebühr beträgt 2012  5,15 Euro. Für die Befreiung von der Rezeptgebühr (auf Antrag!) gelten ab 2012 folgende Grenzbeträge:
  • Für Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende 814,82 Euro, für Ehepaare 1 221,68 Euro nicht übersteigen. Diese Beträge erhöhen sich für jedes Kind um 125,72 Euro.
  • Für Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke), sofern die monatlichen Nettoeinkünfte für Alleinstehende  937,04 Euro,  für Ehepaare  1.404,93 Euronicht übersteigen; für jedes weitere Kind sind  125,72 Euro hinzuzurechnen.

Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen.
Das Service-Entgelt für die e-card beträgt 10,0 Euro pro Jahr.
 

Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln gilt beim Kostenanteil Folgendes:

Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2012 mindestens 28,20 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt mindestens  84,60 Euro.

Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.

Das gilt für das Kinderbetreuungsgeld

Die Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz seit 1.1.2010 für Geburten ab dem 1.10.2009 sehen so aus:

Kinderbetreuungsgeld täglich
Bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) 14,53 Euro
Bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) 20,80 Euro
Bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) 26,60 Euro
Bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) 33,00 Euro

Das Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens zwei Monate der andere Elternteil) in der Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt mindestens  33 Euro täglich bzw. bis maximal  66 Euro täglich.

Das gilt für die Zuverdienstgrenze

Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteiles ab, der Kinder-betreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich.

Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2012 beträgt 60 Prozent des letzten Einkommens (individueller Grenzbetrag) oder  16.200 Euro (absoluter Grenzbetrag). Hinsichtlich des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von  6.100 Euro möglich.

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde in eine Beihilfe umgewandelt. Für Geburten ab 1.1.2010 können Bezieher/innen einer Pauschalvariante maximal für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von täglich  6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze beträgt für die/den Antragsteller/in jährlich  6.100 Euro und für den/die Partner/in  16.200 Euro. Diese Beihilfe ist im Gegensatz zum Zuschuss-Modell nicht rückzahlbar.

So werden die Pensionen erhöht

Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2012 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt erhöht:
  • Pensionen bis 3.300 Euro monatlich werden um 2,7 Prozent erhöht
  • Pensionen von mehr als 3.300 Euro bis zu 5.940 Euro pro Monat um 2,7 Prozent bis 1,5 Prozent angehoben
  • Pensionen von mehr als 5.940 Euro monatlich werden um 1,5 Prozent erhöht.
Achtung: Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2011 werden erst ab 1. Jänner 2013 angepasst.
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätzefür Ausgleichszulagen ab 1. Jänner 2012 sind so gestaltet:

Alters- und Invaliditätspensionen

  • für Alleinstehende:  814,82 Euro
  • für Ehepaare:1.221,68 Euro
  • Erhöhung für jedes Kind: 125,72 Euro

Witwen- und Witwerpensionen:  814,82 Euro

Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:

  • Halbwaisen: 299,70 Euro
  • Vollwaisen:  450,00 Euro

Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr:

  • Halbwaisen: 532,56 Euro
  • Vollwaisen: 814,82 Euro

Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 24 Jahre“):

ASVG, GSVG, BSVG:  3.675,13 Euro

Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung:

ASVG, GSVG, BSVG:  961,49 Euro

Das gilt bei den Pflegegeldstufen

Im Jahr 2012 werden folgende Leistungen gestaffelt nach der jeweiligen Pfklegestufe monatlich ausbezahlt.

So viel Geld gibt es bei den sieben Pflegestufen
Stufe 1 154,20 Euro
Stufe 2 284,30 Euro
Stufe 3 442,90 Euro
Stufe 4 664,30 Euro
Stufe 5 902,30 Euro
Stufe 6 1.260 Euro
Stufe 7 1.655,80 Euro

 

Das gilt für Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßna-men der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung


Höhe der Zuzahlungen pro Verpflegstag:

  • monatliches Bruttoeinkommen von  814,83 Euro bis 1.396,20 Euro: 7,04 Euro
  • monatliches Bruttoeinkommen über 1.396,20 Euro bis 1.977,59 Euro: 12,07 Euro
  • monatliches Bruttoeinkommen über 1.977,59 Euro: 17,10 Euro

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen: Personen, deren monatliche Bruttoeinkünfte 814,82 Euro nicht übersteigen.


Achtung: Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation sind höchstens für 28 Tage im Kalen-derjahr zu leisten.

Die Sozialversicherung

... garantiert unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft Gesundheitsversorgung und eine Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in Österreich.

Foto: colourbox.com ID:2269