| Höchstbeitrags- grundlage monatlich |
Höchstbeitrags- grundlage für Sonderzahlungen jährlich |
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Krankenversicherung,Unfallversicherung und Pensionsversicherung |
4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Zuschlag nach dem Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz (IESG) |
4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Bauarbeiter-Schlechtwetter | 4.230 Euro | 8.460 Euro |
| Beitrag nach dem Nacht- schwerarbeitsgesetz |
4.230 Euro |
8.460 Euro |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 4.230 Euro | |
| Arbeiterkammerumlage | 4.230 Euro |
Einstieg ins Online-Sparen
Sparkasse Amstetten lockt mit 2,75 Prozent Zinsen
Tagesgeld
Livebank erhöht Zinsen auf 2,0 Prozent p.a.
Deutsche Kreditbank (DKB)
Für täglich verfügbares Geld gibtÂs 2,05 Prozent Zinsen pro Jahr
Kredite
Große Mängel bei Kreditverträgen
Für nebenberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 376,26 Euro.
Für hauptberuflich neue Selbständige nach dem GSVG gilt eine Geringfügigkeitsgrenze (Versicherungsgrenze) von 537,78 Euro.
| Insgesamt |
Anteil Dienstgeber | Anteil Arbeitnehmer | |
| Angestellte | 7,65 Prozent | 3,83 Prozent | 3,82 Prozent |
| Angestellte | 7,65 Prozent | 3,70 Prozent | 3,95 Prozent |
| Sonstige Versicherte | 7,65 Prozent | 3,78 Prozent | 3,87 Prozent |
| Beamte | 7,65 Prozent | 3,55 Prozent | 4,10 Prozent |
| Freie Dienstnehmer (ASVG) | 7,65 Prozent | 3,78 Prozent | 3,87 Prozent |
| Gewerbetreibende | 7,65 Prozent | ||
| Neue Selbständige (GSVG) | 7,65 Prozent | ||
| Bauern | 7,65 Prozent | ||
| Bezieher einer Pension nach ASVG, GSVG, BSVG |
5,10 Prozent |
| Insgesamt |
Anteil Dienstgeber | |
| Arbeiter, Angestellte | 1,4 Prozent | 1,4 Prozent |
| Beamte | 0,47 Prozent | 0,47 Prozent |
| Freie Dienstnehmer (ASVG) | 1,4 Prozent | 1,4 Prozent |
| Gewerbetreibende | 8,25 Euro monatlich | |
| Freiberufler | 8,25 Euro monatlich | |
| Neue Selbständige (GSVG) | 8,25 Euro monatlich | |
| Bauern | 1,9 Prozent |
| Insgesamt |
Anteil Dienstgeber | Anteil Arbeitnehmer | |
| Arbeiter, Angestellte | 22,8 Prozent | 12,55 Prozent | 10,25 Prozent |
| Bergbaubeschäftigte | 28,3 Prozent | 18,05 Prozent | 10,25 Prozent |
| Freie Dienstnehmer (ASVG) | 22,8 Prozent | 12,55 Prozent | 10,25 Prozent |
| Gewerbetreibende | 17,5 Prozent | ||
| Freiberufler | 20,0 Prozent | ||
| Neue Selbständige (GSVG) | 17,5 Prozent | ||
| Bauern | 15,50 Prozent |
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit eigenem Einkommen, so ist dieses zu berücksichtigen.
Das Service-Entgelt für die e-card beträgt 10,0 Euro pro Jahr.
Bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln gilt beim Kostenanteil Folgendes:
Der Kostenanteil des Versicherten für Heilbehelfe (orthopädische Schuheinlagen, etc.) beträgt ab 1. Jänner 2012 mindestens 28,20 Euro. Der Kostenanteil des Versicherten bei der Abgabe von Sehbehelfen beträgt mindestens 84,60 Euro.
Für Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, gibt es keine Kostenbeteiligung.
Die Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz seit 1.1.2010 für Geburten ab dem 1.10.2009 sehen so aus:
| Bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) | 14,53 Euro |
| Bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) | 20,80 Euro |
| Bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) | 26,60 Euro |
| Bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) | 33,00 Euro |
Das Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens zwei Monate der andere Elternteil) in der Höhe von 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt mindestens 33 Euro täglich bzw. bis maximal 66 Euro täglich.
Das gilt für die Zuverdienstgrenze
Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteiles ab, der Kinder-betreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich.
Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2012 beträgt 60 Prozent des letzten Einkommens (individueller Grenzbetrag) oder 16.200 Euro (absoluter Grenzbetrag). Hinsichtlich des Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von 6.100 Euro möglich.
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wurde in eine Beihilfe umgewandelt. Für Geburten ab 1.1.2010 können Bezieher/innen einer Pauschalvariante maximal für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von täglich 6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze beträgt für die/den Antragsteller/in jährlich 6.100 Euro und für den/die Partner/in 16.200 Euro. Diese Beihilfe ist im Gegensatz zum Zuschuss-Modell nicht rückzahlbar.
Alters- und Invaliditätspensionen
Witwen- und Witwerpensionen: 814,82 Euro
Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr:
Waisenpensionen ab dem 24. Lebensjahr:
Höchstbemessungsgrundlage (auf Basis der „besten 24 Jahre“):
ASVG, GSVG, BSVG: 3.675,13 Euro
Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung:
ASVG, GSVG, BSVG: 961,49 Euro
Im Jahr 2012 werden folgende Leistungen gestaffelt nach der jeweiligen Pfklegestufe monatlich ausbezahlt.
| Stufe 1 | 154,20 Euro |
| Stufe 2 | 284,30 Euro |
| Stufe 3 | 442,90 Euro |
| Stufe 4 | 664,30 Euro |
| Stufe 5 | 902,30 Euro |
| Stufe 6 | 1.260 Euro |
| Stufe 7 | 1.655,80 Euro |
Das gilt für Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation und bei Maßna-men der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge in der Kranken- und Pensionsversicherung
Höhe der Zuzahlungen pro Verpflegstag:
Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen: Personen, deren monatliche Bruttoeinkünfte 814,82 Euro nicht übersteigen.
Achtung: Die Zuzahlungen bei Maßnahmen der Rehabilitation sind höchstens für 28 Tage im Kalen-derjahr zu leisten.
Die Sozialversicherung
... garantiert unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft Gesundheitsversorgung und eine Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Mediziner durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung in Österreich.
Laut Bawag-Studie sollen im Jahr 2030 mehr als 660.000 alleinlebende Frauen über 50 Jahre in Österreich leben. Gerade diese Gruppe sollte sich um ihre Finanzen kümmern. zum Artikel