Vorsorgen kann ihre Zukunft gefährden. Zu diesem Eindruck kann man gelangen, wenn man sich am Bild orientiert, das private Altersvorsorgen bieten. Im Mittelpunkt: Werbesprüche, die wunderbare Erträge suggerieren und Klagen von betroffenen Anlegern bzw. Konsumentenschützern. Jüngstes Beispiel dafür ist die „Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge“ (PZV). Hier wird jetzt der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums einige Anbieter klagen. Der Vorwurf: Anbieter dieser Form privater Altersvorsorge hätten ihre Kunden nicht ausreichend über die Risiken der „Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge“ informiert.
Schon davor sind die privaten Pensionskassen ins Visier der Kritik geraten: So haben Pensionskassen-Pensionisten die Schwindsucht ihrer privaten Zusatzpensionen beklagt. Bezieher dieser privaten Zusatzpensionen mussten Einbußen bis zu 45 Prozent der einst in Aussicht gestellten Bezüge verkraften, wie der Schutzverband der Pensionskassen-Berechtigten Pekabe kritisierte. Das Jahr 2009 habe zwar gute Erträge gebracht, so der Pekabe, aber es handelt sich dabei - und auch nur zum Teil - gerade einmal um das Erreichen der vertraglich zugesagten Ziele. Im Verhältnis zu den bis zu 45-prozentigen Pensionskürzungen seit 2000 sei das leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Das geltende Pensionskassen-Gesetz verbietet zudem auch nach Jahren mit höheren Veranlagungserträgen Pensionserhöhungen über ein bis zwei Prozent. Schon dadurch ist es unmöglich, die schweren Verluste der Vergangenheit jemals auszugleichen, so der Pekabe.
Außerdem wären dazu Ertragszuwächse im zweistelligen Prozentbereich über Jahrzehnte notwendig, die wohl keiner der heute im Schnitt 70-jährigen Zusatzpensionen-Pensionisten erleben wird. Das Veranlagungsgeschick der Pensionskassen in den letzten zehn Jahren, in denen die durchschnittliche Jahresperformance nicht einmal drei Prozent erreichte, hat im Übrigen gezeigt, was die Pensionskassenpensionisten erwartet, kritisiert der Schutzverband.
Einbussen bei „Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge“ bis zu 20 Prozent
Jetzt werden einige Anbieter der „Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge“ geklagt. Auslöser der Klage sind Einbußen von 14 bis 20 Prozent, die sich bei der „Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge“ 2008 im Gefolge der internationalen Finanzkrise ergaben. Angeboten wird die „Prämiengeförderten Zukunftsvorsorge“ von Banken und Versicherungen. Der Hintergrund: 14 von 22 Garantiefonds von Kapitalanlage-Gesellschaften, in denen Gelder der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) angelegt sind, wurden „ausgestoppt“, das heißt, sie mussten bei ihren Anlagen den Aktienanteil auf null reduzieren. Damit waren sie zwar bei den Börseverlusten davor dabei, konnten und können aber von darauf folgenden Börsenaufschwüngen nicht mehr profitieren, um so die Investitionen ihrer Kunden in eine private Altersvorsorge attraktiv zu verzinsen.
Daher jetzt die Klage des VKI. Denn es gebe einige Beispiele, wo Kunden bei Abschluss einer „Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ nicht klar war, dass der Vertragspartner den Aktienanteil beliebig verändern kann, kommentiert Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung, die geplanten Musterklagen.
Kapitalgarantie wird durch Inflation entwertet
Und auch die sogenannte „Kapitalgarantie“ von „Prämiengeförderten Zukunftsvorsorgen“ ist nur eine scheinbare Beruhigung der Anleger. Zwar werden dabei zumindest die eingezahlten Beiträge der Anleger am Ende der Laufzeit wieder ausbezahlt. Da die Mindestlaufzeit aber zehn Jahre beträgt, werden die einbezahlten Gelder der Anleger durch die Geldentwertung im Laufe der Zeit kräftig entwertet. Das trifft die Anleger gerade dann, wenn sie ohnehin durch den Übergang vom Arbeitseinkommen zu der gesetzlichen Alterspension spürbare Einbußen bei ihrem monatlichen Einkommen erleiden. Das ist kein Renommee für die Anbieter privater Altersvorsorge.

