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Leistungsobergrenze: Bei Versicherungen wie Allianz oder Wiener Städtische gilt diese pro Schadensfall. Dadurch kann mehrmals im Jahr eine Leistung in Anspruch genommen werden. Bei Generali oder Victoria Volksbanken gilt diese hingegen nur pro Jahr. Die Leistungsobergrenze erhöht sich mitunter durch Nebenkosten, die zusätzlich erstattet werden (z.B. 5.000 Euro bei Raiffeisen, 4.000 Euro bei Uniqa oder 1.500 Euro bei VAV).
Kumul(schaden)grenze: Diese gibt den Höchstbetrag vor, der von einem Versicherer für alle z.B. von einem Hochwasser Betroffenen ausgezahlt wird. Lediglich sechs Versicherer, darunter Basler, Grazer Wechselseitige und Victoria Volksbanken, kennen keine solche Einschränkung. Bei der Mehrzahl der Versicherer beträgt die Höchsthaftungssumme dagegen zwischen einer Million (Zürich/Zurich Connect) und 30 Millionen Euro (z.B. Allianz, Donau und Uniqa).
Überprüfen Sie regelmässig Ihre Policen
Eine höhere Deckung muss separat beantragt werden. Für Versicherte in gefährdeten Gebieten, wie zum Beispiel in Hochwasser- oder Lawinenzonen, ist ein Schutz oft nicht möglich. "Um in Schadensfall nicht von der geringen Leistung des Versicherers überrascht zu
werden, raten wir, die Haushalts- und Eigenheimpolicen durchzusehen, ob ein Katastrophenpaket enthalten ist, und wenn ja, wie hoch die Deckung ist", so VKI-Versicherungsexpertin Gabi Kreindl. "Wenn nicht nur das Gebäude, sondern auch der Hausrat versichert sind, sollte man darüber hinaus darauf achten, dass auch die Katastrophendeckung für beides gilt. Im Ernstfall können beide Summen addiert werden, was einen gewissen Basisschutz bietet."
"Sowohl für Versicherte als auch für Versicherer ist die derzeitige Situation unzureichend. Daher gibt es seitens der Versicherungswirtschaft mittlerweile Bestrebungen, eine
Pflichtversicherung für Naturkatastrophen einzuführen", so Kreindl.

