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Kapitalertragsbesteuerung „neu“ und Vermögenssteuer

Lebensversicherung schlägt Depotveranlagung

26.07.2011
Von Erwin J. Frasl
Die Vermögenszuwachssteuer hat beträchtliche Auswirkungen auf die Entscheidungen privater Anleger: So punkten jetzt Fondsgebundene Lebensversicherungen gegenüber Wertpapierveranlagungen mit Steuervorteilen.
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Mag. Doris Klappacher, Beraterin Financial Planning & Family Office der Planning & Family Office, verweist auf steuerliche Vorteile Fondsgebundener Lebensversicherungen gegenüber Depotveranlagungen

Es war nur eine Frage der Zeit bis in Österreich eine Art Vermögenssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wird, so Doris Klappacher, Beraterin Financial Planning & Family Office der Schoellerbank. Deutschland eilte Österreich mit der Einführung der Abgeltungssteuer per 01.01.2009 voraus und zeigte, dass der Kapitalmarkt eine höhere Besteuerung verkraften kann. 

Derzeit liegt die Vermögensbesteuerung in Österreich weit unter dem OECD-Schnitt. Das besagen aktuelle Studien zur Vermögenssteuerbelastung im OECD-Vergleich. Hier ist, laut Meinung der OECD Potenzial vorhanden. Auch im Hinblick auf die Entlastung der Steuer auf Arbeitseinkommen und Unternehmen sollte im Gegenzug die Steuer auf Vermögen erhöht werden. Dass die neue Besteuerung von Wertpapieren, welche mit01.01.2011 in Kraft getreten ist, in der derzeitigen Ausgestaltung als Vermögenssteuer auf Kapitalanlagen gewertet werden kann, dafür sprich bereits die Bezeichnung als „Vermögenszuwachssteuer“.

Kapitalstamm wird besteuert

Durch die Neuerungen werden zukünftig nicht nur die „Früchte“ der Kapitalveranlagung, welche im Privatvermögen gehalten werden, wie Zinsen oder Dividenden mit 25 Prozent der Kapitalertragssteuer unterworfen, sondernauch der „Kapitalstamm“, die Kursgewinne. In der Debatte um die Vermögenssteuer ist die „Leistungsgerechtigkeit“ ein häufig gebrauchtes Argument. Sollen doch diejenigen vermehrt zur Kasse gebeten werden, die ihr Vermögen aufgrund von Erbschaften oder Kursgewinnen „erworben“ haben. Hier fragt sich jedoch der Staatsbürger, wie oft darf ein durch ursprünglich im Erwerbsweg erzieltes Vermögen besteuert werden?

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