26.07.2011
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Kapitalertragsbesteuerung „neu“ und Vermögenssteuer

Lebensversicherung schlägt Depotveranlagung

Von Erwin J. Frasl
Die Vermögenszuwachssteuer hat beträchtliche Auswirkungen auf die Entscheidungen privater Anleger: So punkten jetzt Fondsgebundene Lebensversicherungen gegenüber Wertpapierveranlagungen mit Steuervorteilen.
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Mag. Doris Klappacher, Beraterin Financial Planning & Family Office der Planning & Family Office, verweist auf steuerliche Vorteile Fondsgebundener Lebensversicherungen gegenüber Depotveranlagungen

Es war nur eine Frage der Zeit bis in Österreich eine Art Vermögenssteuer auf Kapitalerträge eingeführt wird, so Doris Klappacher, Beraterin Financial Planning & Family Office der Schoellerbank. Deutschland eilte Österreich mit der Einführung der Abgeltungssteuer per 01.01.2009 voraus und zeigte, dass der Kapitalmarkt eine höhere Besteuerung verkraften kann. 

Derzeit liegt die Vermögensbesteuerung in Österreich weit unter dem OECD-Schnitt. Das besagen aktuelle Studien zur Vermögenssteuerbelastung im OECD-Vergleich. Hier ist, laut Meinung der OECD Potenzial vorhanden. Auch im Hinblick auf die Entlastung der Steuer auf Arbeitseinkommen und Unternehmen sollte im Gegenzug die Steuer auf Vermögen erhöht werden. Dass die neue Besteuerung von Wertpapieren, welche mit01.01.2011 in Kraft getreten ist, in der derzeitigen Ausgestaltung als Vermögenssteuer auf Kapitalanlagen gewertet werden kann, dafür sprich bereits die Bezeichnung als „Vermögenszuwachssteuer“.

Kapitalstamm wird besteuert

Durch die Neuerungen werden zukünftig nicht nur die „Früchte“ der Kapitalveranlagung, welche im Privatvermögen gehalten werden, wie Zinsen oder Dividenden mit 25 Prozent der Kapitalertragssteuer unterworfen, sondernauch der „Kapitalstamm“, die Kursgewinne. In der Debatte um die Vermögenssteuer ist die „Leistungsgerechtigkeit“ ein häufig gebrauchtes Argument. Sollen doch diejenigen vermehrt zur Kasse gebeten werden, die ihr Vermögen aufgrund von Erbschaften oder Kursgewinnen „erworben“ haben. Hier fragt sich jedoch der Staatsbürger, wie oft darf ein durch ursprünglich im Erwerbsweg erzieltes Vermögen besteuert werden?

Steuerlast drückt schon mit bis zu 70 Prozent

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Steuerrechtlich gibt es hier keine Obergrenze, lediglich im Rahmen der Steuergerechtigkeit kann zu Recht gefragt werden, warum für die diversen Einkommensarten der progressive Einkommensteuertarif gilt, jedoch für die Besteuerung von Kapitalvermögen ein Sondersteuersatz in der Höhe von 25 Prozent.

Österreich als Hochsteuerland

Österreich ist ein Hochsteuerland und das zeigt sich einmal mehr in der Höhe des progressiven Einkommensteuersatzes (bis zu 50 Prozent über 60.000 Euro Jahreseinkommen). Daneben belasten das Einkommen jedoch noch weitere Steuern wie die Umsatzsteuer, die Mineralölsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Grunderwerbsteuer usw. Ist vor dem Hintergrund einer Steuerbelastung von rund 70 Prozent eine Vermögenssteuer gerechtfertigt? Läuft der Staat hier nicht Gefahr, dass Leistung zu erbringen äußerst unattraktiv wird und die soziale Hängematte oder die Verschiebung von Vermögenswerten ins Ausland als angenehmere Alternativen gesehen werden? Die Vermögenssteuer kann wohl nur unter dem Gesichtspunkt des hohen Schuldenstandes der Republik und der steigenden Sozialausgaben argumentierbar sein, so die Schoellerbank.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung als Alternative

Vor diesem Hintergrund fragt sich der österreichische Privatanleger zurecht, ob es hier nicht Möglichkeiten gibt, die Steuerlast bei der Veranlagung von Wertpapiervermögen auf einem österreichischen Depot gering zu halten. Hier kann eine attraktive Alternative zur direkten Veranlagung auf einem Depot der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung sein, so die Schoellerbank.

So wirkt der ser steuerliche Vorteil

Die steuerliche Begünstigung der fondsgebundenen Lebensversicherung liegt in der einmaligen Steuerbelastung bei Abschluss in der Höhe von 4,0 Prozent Versicherungssteuer auf die einbezahlte Prämie. Die österreichische Versicherungssteuer ist im europäischen Vergleich ein Unikum, da die meisten Modelle die Besteuerung des Ertrags aus einer Versicherung mit dem Einkommensteuertarif oder einem Sondersteuersatz vorsehen.

In Österreich erfährt die fondsgebundene Lebensversicherung insofern eine steuerliche Sonderbehandlung, als bei einer Einmalerlag-Versicherung die Erträge nach 15 Jahren Laufzeit steuerfrei vereinnahmt werden können. Während der Laufzeit fallen weder Kapitalertragsteuer noch Umsatzsteuer noch Einkommensteuer an. Folgende Modellrechnung soll den steuerlichen Vorteil sichtbar machen.

Banklösung1
Startkapital Kostenstruktur Höhe in %  Performance 3,0 % p.a. Performance 6,0 % p.a. Laufzeit
200.000 Euro Ausgabekosten 2,0 239.765,18 Euro 333.292,97 15 Jahre
  Vermögensverwaltungsgebühr 0,9 (inkl. USt.)      
  Kapitalertragsteuer NEU2 25 Prozent      

1Veranlagung erfolgt in die Schoellerbank Vermögensverwaltung Variante C Global
(gemischtes Depot mit Schwerpunkt Schoellerbank Aktien- und Anleihenfonds)

2 unter der Annahme des jährlichen Zuflusses der Erträge und Realisierung von Kursgewinnen

Versicherungslösung

Startkapital Kostenstruktur in Höhe von Performance 3 % p.a. Performance 6 % p.a Laufzeit
200.000 Euro Versicherungssteuer 4,0 % 248.106,55 Euro 383.485,77 15 Jahre
  Ausgabekosten 2,0 %      
  VV-Gebühr 0,75 %p.a.      
  Risikokosten 0,10 % p.a.      
  Versicherungsverwaltungskosten 0,3 % p.a.      

 Die Modellrechnung visualisiert, dass sich der geldwerte steuerliche Vorteil bei einer 3,0 Prozent Performance auf rund EUR 8.340 und bei einer 6,0 Prozent Performance auf rund EUR 50.192 beläuft. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Laufzeit und die angenommene Performance in der Berechnung eine wichtige Rolle spielen. Der
Break Even Point dieser Modellrechnung liegt bei einer jährlichen Performance von 2,5 Prozent und einer Laufzeit von 10 Jahren. Darunter lässt sich kein steuerlicher Vorteil lukrieren.
Eines der grundlegenden Prinzipien der Schoellerbank Vermögensverwaltungsexperten ist die langfristige Ausrichtung einer Wertpapierveranlagung, um den Einfluss kurzfristiger und häufig verlustträchtiger Trends auszuschalten. Das wurde auch in der vorliegenden Modellrechnung berücksichtigt, welche im vorliegenden Fall einen 15-jährigen Veranlagungshorizont verfolgt.

Schoellerbank setzt auf flexibles Veranlagungskonzept

 In Zusammenarbeit mit der Wiener Städtischen Versicherungs AG hat die Schoellerbank ein Versicherungskonzept entworfen, welches flexibel auf die Veranlagungswünsche ihrer Kunden eingehen will.
 

Möchte man das Management einem erfahrenen Vermögensverwalter überantworten, dann bieten die Schoellerbank Fonds-Vermögensverwaltungen eineAlternative. Die Spezialisten der Schoellerbank Vermögensverwaltung übernehmen die Anlage des Vermögens. Das angelegte Kapital ist professionell gestreut und bietet dadurch erweiterte Ertragschancen und erhöhte Sicherheit. Zur Verfügbarkeit des Vermögens sei angemerkt, so die Schoellerbank,dass der Kunde grundsätzlich auf das Kapitalvermögen, den versicherungsrechtlichen Deckungsstock, zugreifen kann, jedoch sind damit steuerrechtlich nachteilige Folgen verbunden.

Was Sie steuerlich unbedingt beachten müssen

Wird der Versicherungsvertrag vor Ablauf der 15 Jahre gekündigt, dann ist die ursprüngliche Prämie mit 7,0 Prozent Versicherungssteuer nachzuversteuern. Bei Teilkündigungen ist die 25 Prozent -Grenze zu beachten. Wenn der Auszahlungsbetrag insgesamt mehr als 25 Prozent der ursprünglichen Versicherungssumme beträgt, so ist die auf diese Auszahlung entfallende Prämie nachzuversteuern. Aus diesen beiden Gründen ist es wirtschaftlich ratsam, während der Laufzeit keine Teilkündigungen oder Vollkündigungen vorzunehmen, schon allein aus dem verfolgten Zweck der Erzielung eines Steuervorteils.

Möchte der Kunde die Anlageentscheidungen selbst treffen, dann stehen ihm eine umfangreiche Fondsliste, mit Titeln "ausgezeichneter Qualität nach dem Schoellerbank Qualitätssternerating, zur Verfügung" so die Schoellerbank. Die Anlageentscheidung trifft hier der Kunde gemeinsam mit den Schoellerbank Vermögensberatern. Auch hier kann der Kunde einmal getroffene Entscheidungen ändern, in dem er zehn mal im Jahr kostenfrei Wertpapierumschichtungen vornehmen kann.
 

So kann für Hinterbliebene vorgesorgt werden

Mit Versicherungen wird nicht selten eine hohe Kostenbelastung verbunden. Aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung mit der Wiener Städtischen Versicherung AG kann die Schoellerbank zu marktkompetitiven Kosten die Versicherungslösung „FLV Edition Österreich“ anbieten. Versicherungsrechtlich besteht hier gegenüber dem Kunden eine erhöhte Transparenz-Verpflichtung, die sich in der Darlegung der Kosten in der Kostenvereinbarung als Teil des Antrags widerspiegelt.

Finanzielle Absicherung für Hinterbliebene

Der Versicherungsvertrag bietet durch seine spezielle Konstellation (Versicherungsnehmer als Vertragspartner der Versicherung und versicherte Person) eine Möglichkeit, nahestehende Personen im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person finanziell abzusichern. Daneben bietet der Versicherungsvertrag schnelle Liquidität im Ablebensfall, da der Ausgang des Verlassenschaftsverfahrens nicht abgewartet werden muss.

Der Versicherungsvertrag wird durch das Ableben der versicherten Person fällig. Der Wert der Versicherung zum Zeitpunkt der Auszahlung zuzüglich 10 Prozent Todesfallsumme vom Wert der Deckungsrückstellung zum Todestag werden an den oder die Begünstigten, welche frei bestimmt werden können, geleistet. Im Rahmen des Wiener Städtischen Versicherungsmodells können zwei Versicherungsnehmer gewählt werden.

Versicherungsmodell erlaubt auch zwei Versicherungsnehmer

Verstirbt ein Versicherungsnehmer, so kann mittels letztwilliger Verfügung legatarisch verfügt werden, dass der Versicherungsvertrag auf den zweiten Versicherungsnehmer oder eine individuell im Legat bestimmte Person übergeht. Es ist jedoch zu beachten, dass Pflichtteilsansprüche im Rahmen von Versicherungsleistungen zu berücksichtigen sind.

Foto: Schoellerbank ID:1892