Und so sehen die wichtigsten Tipps der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer für Ihren Reiseschutz im Detail aus:
- Überprüfen Sie vor Abschluss der Versicherung den Versicherungsbeginn. Wenn dieser erst auf den Tag der Abreise festgelegt ist, sind Reiserücktritte vor diesem Tag nicht versichert!
- Fahren Sie mehr als zweimal pro Jahr ins Ausland, lohnt sich meist eine Jahres-Reiseversicherung.
- Fragen Sie beim Anbieter nach: Wann muss die Versicherung abgeschlossen werden - sofort nach Buchung oder innerhalb von acht Tagen?
- Wer ist versichert – die Familie? Was gilt als Familie? Wo gilt die Versicherung?
- Wird bei Eintritt eines Versicherungsfalles eine Bearbeitungsgebühr verrechnet und wie hoch ist sie?
- Sind bestehende Krankheiten mitversichert?
- Gibt es einen Selbstbehalt und wenn ja, in welcher Höhe?
- Achten Sie auf die Höhe der Versicherungssumme. Oft sind Versicherungssummen zu gering, um den gesamten Schaden zu decken.
- Verloren gegangenes Gepäck auf Flugreisen wird bis etwa 1.200 Euro von der Fluglinie ersetzt.
- Achtung: Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert, technische Geräte (etwa Fotoapparat), Pelze, Uhren, Schmuck sind gar nicht oder nur begrenzt versichert. Sie sollten bei Flugreisen keinesfalls im Koffer, sondern im Handgepäck transportiert werden.
- Oft wird für einzelne Gegenstände eine „angemessene“ Verwahrung (zum Beispiel Safe) vorgeschrieben. Gibt es im Hotel jedoch keinen Safe, besteht für diese Gegenstände auch kein Versicherungsschutz.
- Bei der Gepäckversicherung werden etwa Gegenstände oder Bekleidung nur mit dem Zeitwert ersetzt (Ausnahme: Komplett-Schutz-Plus der Europäischen Reiseversicherung).
- Haben Sie einen Schadensfall, informieren Sie sofort die Versicherung. Vergessen Sie nicht die Notrufnummer auf die Reise mitzunehmen! Notieren Sie auch die Nummer Ihrer Police. Wichtig ist, sämtliche Beweise (etwa Anzeigebestätigung, Belege, Arztrechnungen, schriftliche Zeugenaussagen) aufzuheben und der Versicherung in Kopie zu geben.
Im Versicherungsdschungel
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