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Dienstag, 18.06.2013
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Haushaltsversicherung

Schutz vor Einbrechern

03.07.2012
Von Susanne Kritzer
Die heißeste Zeit im Jahr zieht Einbrecher magisch an. Urlaubsbedingt leerstehende Häuser und weit geöffnete Fenster bringen Einbrecher schneller an ihr Ziel. Lesen Sie, was Ihre Haushaltsversicherung können muss, damit Sie gut abgesichert sind.
Haushaltsversicherung Schutz vor Einbrechern

Die Hochsaison für Langfinger hat begonnen. Die Zahl der Einbrüche erreicht mit dem Anstieg der Temperaturen und dem Start der Schulferien ihren jährlichen Höhepunkt. Eine Haushaltsversicherung mit guter Einbruchsdiebstahldeckung beruhigt nicht nur das Gewissen, sondern im Schadensfall auch die Geldbörse.

Bei Einbruchsdiebstählen ersetzen die Versicherungen den Wiederbeschaffungswert der entwendeten Gegenstände bis zur Höhe der Versicherungssumme, ebenso die Reparaturkosten von aufgebrochenen Türen, Fenstern und versperrten Möbeln.

Damit die Versicherung im Falle des Falles auch wirklich leistet, ist auch auf das Kleingedruckte zu achten: „Die Versicherung leistet nicht, wenn ein Fenster gekippt ist oder wenn die Türe nicht zumindest ein Mal versperrt wurde, warnt Josef Graf, Vorstand der Grazer Versicherungsmakler EFM: „Viele Versicherten wissen das leider nicht.

Welcher Versicherungsschutz in den Vertrag aufgenommen wird, hängt stark von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Viele Institute bieten zwei bis drei Varianten an, deren Umfang sich stark unterscheidet und von einer Basisabsicherung über die Komfortdeckung bis hin zur Luxusvariante Schutz bietet. Wählen Sie das passende Angebot für Ihren Bedarf.

Besonderes Augenmerk sollte man darauf legen, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist und ein Unterversicherungsverzicht in der Haushaltsversicherung aufgenommen ist. Die Unterversicherung kommt bei einem Teilschaden zum Tragen. Unterversicherung heißt, dass die Wohnung zu einem niedrigeren Wert versichert ist (zum Beispiel mit 25.000 Euro) als ihr tatsächlicher Neuwert (zum Beispiel 50.000 Euro) beträgt. Tritt ein Teilschaden ein, so leistet die Versicherung nur im gleichen Verhältnis Ersatz, wie die Unterversicherungssumme zum Wert der Wohnung steht – in diesem Fall nur die Hälfte. Achten Sie daher darauf, dass ein Unterversicherungsverzicht in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist und dass Sie bei der Erweiterung der Wohnungseinrichtung die Versicherungssumme anpassen.

Wichtig ist auch die Frage nach dem Versicherungsrisiko Vandalismus. Während bei neu abgeschlossenen Verträgen Schäden an der Wohnungseinrichtung durch Vandalismus automatisch mitversichert sind, gilt das bei älteren Polizzen nicht selbstverständlich. Erkundigen Sie sich daher bei älteren Verträgen, ob dieses Risiko abgesichert ist oder eine Haftungserweiterung einer gesonderten Beantragung bedarf.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Höhe der Höchstentschädigungssumme für Wertsachen wie Bargeld, Valuten, Sparbücher ohne Losungswort, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken- und Münzsammlungen, die je nach Versicherungsinstitut stark variieren können.

Immer wieder Probleme kann es auch bei Bargeld, Schmuck oder Münzsammlungen geben. Denn hier bieten die Versicherungen mit Höchstgrenzen für den Schadenersatz nur eigeschränkt Schutz. Sollen auch diese ausreichend versichert sein, ist eine Prämienerhöhung oder die Aufbewahrung der kostbaren Gegenstände in einem sicheren Behältnis nötig.

Im Schutz der Haushaltsversicherung sollte unbedingt auch der einfache Diebstahl abgedeckt sein. Darunter fallen etwa ein versperrtes Fahrrad im Stiegenhaus, der gesicherte Kinderwagen vor der Wohnungstüre oder Gegenstände im Garten des versicherten Hauses.

Für den Urlaub wichtig: Werden Hausratsgegenstände aus dem Auto entwendet, so sind auch sie in Österreich oder je nach Institut sogar in ganz Europa versichert. Für die Haushaltsversicherung eines Ferienhäuschens, das an weniger als 270 Tagen im Jahr bewohnt wird, müssen Sie mit deutlich höheren Prämien als für Ihren Hauptwohnsitz rechnen.

Eine zusätzliche Möglichkeit, wie Sie die Prämie ganz allgemein reduzieren können, stellt der Einbau und die Verwendung einer Alarmanlage dar: „Die Versicherungen gewähren einen Rabatt, wenn eine Alarmanlage vorhanden ist“, erklärt Graf: „Jedoch ist hier die Ersparnis geringer, als das Risiko, dass beim Einbruchdiebstahl diese gerade nicht aktiviert war. Denn wer den Alarmanlagenrabatt bekommt, muss diese auch immer eingeschaltet haben.“
 

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