Als Paar gemeinsame Sache machen - das kann auch für Versicherungen gelten. Wer seine bestehenden Versicherungspolizzen überprüft, spart Prämien.
Zu weit in der gemeinsamen neuen Wohnung: Da nicht nur diverse Haushaltsgegenstände und möbelstücke doppelt, auch mit vielen Versicherungspolizzen ist das so. Oft macht es dann Sinn einen Vertrag komplett zu kündigen und in einen günstigen Partnertarif zu wechseln.
Haushaltsversicherung
Vor dem Einzug in die gemeinsame Wohnung, haben beide Partner meist eine eigene Haushaltsversicherung. Diese können natürlich auch nach dem Umzug weitergeführt werden. Dazu muss jeder bei seiner Versicherung nur die neue Adresse angeben. Sinnvoller und in der Regel auch um einiges kostengünstiger ist es aber, nur noch eine Polizze zu führen und diese auf die neue Wohnsituation anzupassen. Meist kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag problemlos aufgehoben werden und die verbleibende Polizze wird auf die höhere Quadratmeterzahl und den größeren Haushalt in der Versicherungssumme angepasst. Das ist wichtig, damit es nicht zur Unterversicherung kommt.
Private Haftpflichtversicherung
Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung können Paare sparen, wenn sie einen bestehenden Einzelvertrag abstoßen und den verbleibenden in eine Partnerversicherung umwandeln. Oft ist dieser gar nicht oder nur wenige Euros teuer. Dabei sollten unverheiratete Paare aber darauf achten, dass beide Partner im Vertrag als versicherte Personen benannt sind. Bei verheirateten Paaren ist der Partner automatisch mitversichert.
Wichtig: Bei einem gemeinsamen Vertrag, können die versicherten Partner gegenseitig keine Schäden über die Versicherung geltend machen. Beschädigt zum Beispiel der eine das Notebook des anderen, tritt die Versicherung dafür nicht ein.
Rechtsschutzversicherung
Das Gleiche gilt auch für einen Partnervertrag in der Rechtsschutzversicherung. Auch hier können Leistungen nicht gegeneinander geltend gemacht werden.
Dafür ist ein Partnervertrag beim Rechtsschutz in der Regel um einiges günstiger, als zwei Einzelverträge. Auch hier sollten Paare ohne Trauschein darauf achten, dass der Partner im Vertrag namentlich als versicherte Person miteintragen ist.
Private Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist grundsätzlich immer an die jeweils versicherte Person gebunden und nicht übertragbar. Für verheiratete Paare besteht allerdings die Möglichkeit, den Vertrag in eine Familien-Unfallversicherung umzuwandeln und sich dadurch Rabatte zu sichern. Auch für Unverheiratete bieten manche Versicherer einen solchen Paarbonus an.
Wichtig: Gerade für Paare ohne Trauschein - ist sich für den Todesfall gegenseitig das Bezugsrecht einzuräumen. Im Ernstfall fallen die Versicherungsleistungen sonst nämlich den Erben zu und der Partner geht leer aus, wenn im Testament nichts anderes genannt ist.