Am 1. Jänner 2005 trat in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Gesetz über Alterseinkünfte in Kraft. Die Daten der rund 120 Millionen Rentenbezieher wurden aber erst im Herbst 2009 an die deutschen Finanzämter übermittelt. Seither stellt Nachbars Finanz fleißig Steuer- und Nachzahlungsbescheide aus – auch über Grenzen hinweg. „Laut Statistik der Pensionsversicherungsanstalt sind in Österreich 153.164 Personen betroffen, die deutsche Rentenleistungen beziehen, so weiß Steuerexperte Peter Lederer von der Arbeiterkammer Salzburg.
Die Rechtslage ist klar. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich werden deutsche Bezüge auch dort versteuert. "Moralisch sieht die Sache anders aus", so Präsident Siegfried Pichler von der Arbeiterkammer Salzburg, denn "für die betroffenen Renten werden bei der Besteuerung keine Grundfreibeträge gewährt. Damit wird das zu versteuernde Einkommen erhöht und es fallen mehr Abgaben an".
Selbst die Rentner im Nachbarland waren kaum darüber informiert, dass eine Nachzahlung erfolgt und diese durch die späte Datenweitergabe sehr hoch – weil für mehrere Jahre rückwirkend – ausfallen kann. Die meisten der leidtragenden Österreicher traf die schlechte Nachricht aus heiterem Himmel. Auch sie müssen die letzten fünf Jahre nachbezahlen. Es fallen sogar Zinsen an. Schon bei einem Bezug um 300 Euro im Monat sind über 1.700 Euro fällig. Pichler:„Das bedroht Existenzen. Dann auch noch Zinsen zu verlangen ist ein Skandal!“
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„Auch für kleine Renten müssen die Leute ordentlich brennen“, liefert Peter Lederer ein konkretes Beispiel: Auf rund 3.900 Euro im Jahr fallen für fünf Jahre etwa 1600 Euro Steuer an. Dazu kommen noch einmal fast 160 Euro Zinsen. „Und das für etwas mehr als 300 Euro Rente pro Monat“, sagt Lederer.
Dabei haben die Betroffenen selbst gar keine Schuld an ihrer Misere, so die AK Salzburg. Die Daten wurden von den deutschen Rentenversicherungsträgern extrem spät weitergegeben. Und die Rentner wurden vom Finanzministerium nur unzureichend, in Österreich eigentlich überhaupt nicht über die neue Rechtslage informiert. Pichler: „Ein Informationsschreiben an die Betroffenen im Jahr 2005 hätte genügt. Das ist ganz klar eine Bringschuld der deutschen Finanzämter und des dortigen Finanzministeriums!“