Hanns-Ulrich Brockhaus: Es ist zwar die primäre Idee der ERGO Direkt Versicherung, der älteren Generation ein spezielles Produkt für den finanziellen Start ihres Enkels anzubieten. Aber grundsätzlich kann diese Versicherung jeder abschließen, der einer jüngeren Person zu einem bestimmten Zeitpunkt einen jetzt schon fixierten Betrag zukommen lassen möchte.
Biallo.at: Ist Ihre Enkel-Versicherung tatsächlich eine Versicherung für Enkel oder ein Sparplan für Enkel?
Brockhaus: Im Unterschied zu einem Ansparplan steht beim „Junior Start Plan“, der Enkel-Versicherung der ERGO Direkt, die vereinbarte garantierte Versicherungssumme sofort zur Verfügung und wird nicht mit den eingehenden Prämien „aufgebaut.“
Biallo.at: Das heisst konkret?
Brockhaus: Falls der Versicherte im Vertragsverlauf plötzlich verstirbt, steht diese Summe (plus ein eventuell schon erwirtschafteter Zinsgewinn) trotzdem zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt in der vereinbarten Höhe zu Verfügung, obwohl nicht annähernd genug Prämien bezahlt wurden. Ausnahme ist der Tod durch Krankheit. Hier gibt es eine dreijährige Aufbauzeit. Sollte der Versicherte in den ersten drei Jahren aufgrund einer Krankheit versterben, erhält der Enkel/die Enkelin zum vereinbarten Zeitpunkt die bis dahin eingegangenen Prämien und den daraus erwirtschafteten Zinsgewinn.
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Brockhaus: Die Mindestprämie beträgt 20 Euro im Monat und ist nach oben nur durch die Höhe der Versicherungssumme begrenzt. Aufgrund des Verzichts auf Gesundheitsfragen darf die maximale Versicherungssumme 30.000 Euro nicht überschreiten. Genug für einen gelungenen Start in den „Ernst des Lebens“.
Biallo.at: Und welche Leistungen beinhaltet Ihre Enkel-Versicherung?
Brockhaus: Bei der Enkel Versicherung von ERGO Direkt wird die vereinbarte Versicherungssumme jedenfalls zum vereinbarten Zeitpunkt an den Enkel/die Enkelin ausbezahlt, egal ob bzw. wann der Versicherte während der Vertragslaufzeit verstirbt. Der Enkel muss zum vereinbarten Zeitpunkt älter als 18 Jahre sein, damit er auch selbst das Geld erhalten und darüber verfügen kann (und nicht etwa die Eltern als Erziehungsberechtigte).
Biallo.at: Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer, der eine Enkel-Versicherung abgeschlossen hat, vor Ablauf der Vertragslaufzeit stirbt?
Brockhaus: Dann greift die Besonderheit der Enkel-Versicherung im Unterschied zu einem Ansparplan: Die Verpflichtung zur Prämienzahlung endet, der Vertrag wir beitragsfrei gestellt, und die Versicherungsleistung - zumindest in Höhe der garantierten Versicherungssumme (gegebenenfalls mit schon erwirtschafteten Gewinnbeteiligungen) - kommt zum vereinbarten Zeitpunkt zur Auszahlung.
Biallo.at: Kann der Abschluss einer Enkel-Versicherung steuermindernd geltend gemacht werden?
Brockhaus: Zwar können die Prämien der Enkel-Versicherung nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Dafür ist im Leistungsfall die Auszahlung für den bezugsberechtigten Enkel KeSt- und Einkommensteuer- frei.