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Reise
 
13.06.2018

Reise Schadensersatz nach Ärger im Urlaub

Von biallo.at
Voller Vorfreude sind Sie in den Urlaub gestartet, doch leider hatte dieser wenig mit Erholung zu tun? Das sind Ihre Konsumentenrechte und so erhalten Sie Geld zurück:
Reise Schadensersatz nach Ärger im Urlaub
Eine Flugverspätung ist ärgerlich, es winkt aber Schadensersatz.

Grundsätzlich können Urlauber nicht alles beanstanden, was ihnen nicht gefällt und damit Schadensersatz fordern. Ärger spart sich hier, wer den Reisekatalog vorher genau studiert. Konsumentenschützer warnen hier etwa vor der sogenannten Katalogsprache. Das heißt, Hotelbeschreibungen werden sehr blumig und wohlwollend geschrieben. So sind beispielsweise die Wörter „belebt“ oder „aufstrebend“ bereits Warnsignale vor dem Urlaub.

Wenn von einer belebten Lage die Rede ist, gibt es nicht selten Diskotheken und Bars in der Nachbarschaft. Aufstrebend könnte darauf hinweisen, dass im Urlaub einige Großbaustellen zu erwarten sind. Sollte es dann entsprechend laut im Hotel sein, läuft eine Reklamation im Urlaub oder nach dem Urlaub meist ins Leere. Ganz anderes ist es, wenn ein gewisser Lärmpegel erreicht wird, die Lage aber als absolut ruhig angepriesen wurde. Bewahren Sie am besten die Hotelbeschreibung gut auf - das ist bei einem möglichen Schadensersatz hilfreich.

Wie gehen Touristen bei Hotelmängel im Urlaub vor?

Verbraucherschützer raten, einen Mangel möglichst schnell bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen. Dem Veranstalter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, das Problem zu lösen. Ansonsten entfällt das Recht auf spätere Preisminderung. Wenn das im Urlaub nicht möglich ist, sollten Reisende das direkt nach ihrer Ankunft per Fax oder Einschreiben mit der Zusatzleistung „Eigenhändig“ tun.

Wie viel Schadensersatz kann ich fordern?

Für die Ermittlung der Schadenshöhen können sich Konsumenten an der sogenannten Frankfurter Tabelle orientieren. Sie wird vom Frankfurter Landgericht herausgegeben, da hier besonders viele Reisestreitigkeiten in Sachen Urlaub verhandelt werden. Auch österreichische Gerichte nutzen die Zahlen der Deutschen bei ihrer Beurteilung.
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Biallo-Tipp: Erfolgsaussichten hat nur, wer die Mängel dokumentieren kann. Fertigen Sie also Beweisfotos an und setzen Sie sich mit Zeugen auseinander. Übrigens sollten auch kleine Mängel festgehalten werden, denn auch diese können sich zu einer beträchtlichen Summe addieren. Um von vornherein, keine Probleme bei der Einreise zu haben, sollten Sie die zehn größten Mythen rund um die Reisedokumente kennen.


Schadensersatz bei Flugverspätung

Sie waren mit Ihrem Hotel soweit zufrieden, aber beim Abflug gab es Komplikationen? Auch hier können Urlauber auf Geld hoffen. In Fällen von Überbuchung und Annullierung gelten nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich diese Entschädigungsansprüche:
  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometer (nicht innerhalb der EU)
  • 600 Euro bei allen Flügen über 3.500 Kilometer (nicht innerhalb der EU)
Diese Schadensersatz-Forderungen werden beispielsweise nicht bedient, wenn außergewöhnliche Umstände, wie politische Unruhen oder die Witterung, einen Start nicht zulassen. Herkömmliche Verspätungen werden erst ab fünf Stunden aus Konsumentensicht interessant.

Dabei gehen Sie bei einer Pauschalreise so vor: Brechen Sie den Gesamtpreis auf den einzelnen Tag herunter. Diesen Betrag multiplizieren Sie mit den zusätzlichen Verspätungsstunden (die ersten vier zählen nicht, da sie als zumutbar gelten). Diese Zahl multiplizieren Sie mit 0,05.
Ein Beispiel: Eine 21-tägige Reise kostet 2.100 Euro. Die Flugverspätung beträgt 20 Stunden, vier davon sind zumutbar, damit sind 16 Stunden relevant. Der Tagespreis beträgt also 100 Euro (2.100 / 21). 100 Euro mal 16 Stunden mal 0,05 macht schließlich 80 Euro.

Noch eine gute Nachricht für Konsumenten: Laut Arbeiterkammer Oberösterreich sollen Reisende, die eine Flugverspätung hinnehmen müssen, in Zukunft gleichgestellt werden als gäbe es eine Annullierung oder Überbuchung. Die Flugverspätung müsse dann mindestens drei Stunden betragen.

Ob Flugverspätung oder Mängel im Urlaub, wenn Sie Schadensersatz wünschen, werfen Sie am besten einen Blick in die Frankurter Tabelle.
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