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Raiffeisen-Pensionsvorsorge
 
07.10.2013

Raiffeisen-Pensionsvorsorge Lebenslange Pension garantiert

Von Susanne Kritzer
Raiffeisen bietet im Bereich Pensionsvorsorge zwei verschiedene Modelle der klassischen Er-und Ablebensversicherung. Was diese bieten und worin sie sich unterscheiden.
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Zurücklehnen und abkassieren – so schaut der Pensionsalltag leider meist nicht aus. Die finanzielle Lücke, die der Staat hinterlässt, muss durch Eigenvorsorge zumindest teilweise geschlossen werden. Die Raiffeisen bietet hier zwei Modelle der Er-und Ablebensversicherung, die „Meine Raiffeisen Pension“ und die „Meine Raiffeisen Pension Plus“.

„Meine Raiffeisen Pension“ bietet zu Vertragsende die Wahlmöglichkeit einer Auszahlung als lebenslange Pension oder einer einmaligen Kapitalleistung. Die Höhe der einmaligen Kapitalleistung bzw. des Verrentungskapitals ist von Beginn an garantiert. Weiters bietet sie im Falle des Falles für die Angehörigen einen Ablebensschutz in flexibler Höhe. Der Garantiezins wird für die gesamte Laufzeit zugesagt.

Gewinne sind garantiert

Die Gewinnbeteiligung ist abhängig von der Kapitalmarktsituation und wird von der Raiffeisen Versicherung jährlich neu festgelegt und zugewiesen. Einmal zugewiesene Gewinne sind künftig garantiert.

Zusätzlich bietet die Raiffeisen eine gewisse Dynamik bei der Prämienhöhe. Diese kann langsam dem steigenden Einkommen und der Inflation angepasst werden und so die die gewünschte Versicherungsleistung leichter erreicht werden.

Sicherheit bietet das Produkt durch Veranlagung im klassischen Deckungsstock: Strenge gesetzliche Richtlinien sorgen dafür, dass das investierte Geld sicher veranlagt wird und Garantien erfüllt werden können.
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Auszahlung als lebenslange Pension

Zu beachten ist, dass bei Auszahlung des Kapitals in Form einer lebenslangen Pension folgende Leistungen eingeschlossen sind: Eine Garantiedauer bewirkt, dass die Pension auch im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers vor Ablauf dieser Garantiedauer für diesen vereinbarten Zeitraum weiter an seine Hinterbliebenen bezahlt wird. Bei Einschluss von Rentenrückgewähr wird im Falle des Ablebens das noch nicht aufgebrauchte Kapital als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Mit Wahl eines Hinterbliebenenübergangs können für den Ablebensfall Witwen-/Witwer- oder Waisenrenten festgelegt werden.

„Die Lebensversicherung ist das einzige Produkt, das wirklich imstande ist, auch in Zeiten steigender Lebenserwartung eine lebenslange Pensionszahlung in Ergänzung zur staatlichen Pension zu garantieren“, ist Klaus Pekarek, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen Versicherung überzeugt. Doch erst die individuelle Beratung macht es möglich, für den Kunden das optimale Produkt anzubieten. Die wichtigsten Eckpunkte sind hier: Die zeitliche Perspektive, die persönliche Lebenssituation, der Anlagemix sowie das Ansparziel (für Kinder oder für die eigene Pension) und die Risikobereitschaft.

Variante zwei: Meine Raiffeisen Pension Plus

Der Unterschied zur zweiten Variante der Pensionsversicherung ist, dass „Meine Raiffeisen Pension Plus“ die Berechnungsgrundlagen von Vertragsbeginn an garantiert und somit zusätzlich zur Höhe der einmaligen Kapitalleistung auch die Höhe der monatlichen Pensionszahlung sichert. Die Wahl zwischen einmaliger Kapitalleistung und lebenslanger garantierter Pensionszahlung müssen Sie ebenfalls erst kurz vor Vertragsablauf treffen.

Weiters leistet „Meine Raiffeisen Pension Plus“ im Ablebensfall während der Ansparphase eine Prämienrückgewähr. Zusätzlicher Ablebensschutz ist im Rahmen von „Meine Raiffeisen Pension“ möglich.
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