Falle 1: Selbstbeteiligung
Viele private Krankenversicherer mit günstigen Tarifen kalkulieren mit hohen Selbstbeteiligungen. Werden Sie krank, zahlen Sie diese Selbstbeteiligung zusätzlich zur Prämie. Diese Mehrbelastung müssen Sie einkalkulieren, wenn Sie in die Private wechseln oder einen neuen Anbieter bzw. Tarif suchen. Vor allem für Angestellte sind diese Tarife nicht empfehlenswert: Denn während der Arbeitgeber zu den Prämien in aller Regel 50 Prozent dazugeben muss, zahlen Sie den Selbstbehalt alleine.
Tipp: Vereinbaren Sie eine möglichst geringe Selbstbeteiligung von maximal 600 Euro im Jahr.
Falle 2: Die Heil- und Hilfsmittelerstattung
Private Krankenversicherungen erstatten deutlich mehr als die gesetzlichen Kassen – so die gängige Meinung. Tatsache ist: Die Privaten erstatten nur das, was im Vertrag geregelt ist. Und vor allem bei den Hilfs- und Heilmitteln − wie z. B. Hörgeräten oder Rollstühlen − kann das zum Problem werden. Bei einem sogenannten geschlossenen Katalog wird im Vertrag ausdrücklich geregelt, was erstattet wird. Damit bekommen Sie die anderen Heil-und Hilfsmittel eben nicht erstattet und sind auch von medizinischen Weiterentwicklungen ausgeschlossen.
Tipp: Wählen Sie einen offenen Heil- und Hilfsmittelkatalog, bei dem alle Heil- und Hilfsmittel erstattet werden, die medizinisch notwendig sind. Außerdem sollten die Bedingungen Sie nicht auf die einfache Standardausführung beschränken.
Privatversicherte schätzen vor allem den Vorteil, jederzeit selbst zum Spezialisten gehen zu können, ohne eine Überweisung vorlegen zu müssen. Immer mehr Tarife beschränken aber diese Wahlmöglichkeit – diese sogenannten Primärarzttarife verlangen von Ihnen, dass Sie vor dem Besuch eines Spezialisten zu einem vorher festgelegten Primärarzt gehen, der Sie dann überweist – die freie Arztwahl ist damit eine Illusion.
Tipp: Schließen Sie solche Tarife möglichst aus.
Falle 4: 100 Prozent sind nicht immer 100 Prozent
Auch günstige PKV-Tarife werben gerne damit, dass Kosten für Zahnersatz zu 100 Prozent übernommen werden. Aber 100 Prozent sind nicht immer 100 Prozent − entscheidend sind die Einschränkungen. Oft sind die Erstattungen auf wenige 100 Euro im Jahr begrenzt – die 100-Prozent-Erstattung ist dann nichts wert. In anderen Tarifen werden 100 Prozent tatsächlich übernommen – aber nur bezogen auf die Kosten einer Basisversorgung auf dem Niveau der gesetzlichen Kassen.
Tipp: Schließen Sie nur eine private Krankenversicherung ab, die bei Zahnersatz Erstattungssätze von mindestens 80 Prozent der tatsächlichen Kosten vorsieht – eventuelle Höchstbeträge sollten mit mindestens 2.000 Euro im ersten Versicherungsjahr großzügig bemessen sein und im Laufe der Jahre ansteigen.
Falle 5: Leistungsbegrenzungen bei stationären Aufenthalten
Eine Betreuung durch den Operateur der Wahl in einem Krankenhaus der Wahl – so wollen viele versichert sein. Aber dieser Schutz muss explizit vereinbart sein! Denn viele – vor allem günstigere – PKV-Tarife sehen diese Leistungen nicht vor und verschließen Ihnen damit vielleicht die hochwertige medizinische Versorgung und Unterbringung im Krankenhaus.
Tipp: Ihre private Krankenversicherung sollte neben einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einer freien Krankenhauswahl auch eine Unterbringung mindestens im Zweibettzimmer vorsehen.