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Pensionskassen
 
05.12.2013

Pensionskassen Was Pensionisten jetzt beachten sollten

Von Andreas Drbusek
Viele Österreicher können sich über eine Zusatzpension des Arbeitgebers freuen. Dafür steht unter anderem die Pensionskasse (PK) oder die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zur Verfügung.
Altersvorsorge Wechseln oder bleiben? Was Pensionskassen Pensionisten jetzt beachten sollten Finanzportal Biallo.at
Dr. Andreas Drbusek ist seit 2000 Leiter Betriebliche Altersvorsorge Wüstenrot Gruppe
Der Gesetzgeber hat im Zuge der mit 1.1.2012 in Kraft getretenen Reform des Betriebspensionsrechts den derzeit rund 76.000 Beziehern einer Pensionskasse–Pension die Möglichkeit eröffnet in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zu wechseln. Warum ist das so und was ist zu beachten?

Die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Pensionskasse (PK) und Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) sind weitestgehend ident. Entscheidende Unterschiede bestehen aber in den Bereichen Veranlagung, Garantieleistungen und Rechnungsgrundlagen.

Eine BKV entspricht in Ihrer technischen Konstruktion einer klassischen Lebensversicherung. Bereits bei Abschluss einer BKV werden der Rechnungszins (derzeit 1,75 Prozent p. a.) und die biometrischen Grundlagen garantiert und auf dieser Basis eine garantierte Pensionsleistung ermittelt. Die garantierte Pension wird in Form der Gewinnbeteiligung Jahr für Jahr kontinuierlich erhöht, wobei die Erhöhungen aus dem Gewinn fix zugewiesen und vom Versicherer nicht mehr zurückgenommen werden können.

Die PK ähnelt demgegenüber – vereinfacht ausgedrückt – im Veranlagungskonzept einem Investmentfonds. Das dem einzelnen Mitarbeiter zugeordnete Vermögen kann daher entsprechend der Veranlagungserfolge der PK steigen oder auch fallen.

Aufgrund der guten Veranlagungsergebnisse in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts haben die Pensionskassen vielen Ihrer Pensionsberechtigten eine Pension prognostiziert bzw. ausgezahlt, die auf der Annahme beruht, dass die PK in alle Zukunft kontinuierlich hohe jährliche Erträge (Rechnungszinssätze von 6,5 Prozent p. a. waren gängig) auf das veranlagte Kapital erzielen kann.

Seit 2000 haben sich die Finanzmärkte aber entscheidend geändert und die im Schnitt wesentlich geringeren (in einigen Jahren auch negativen) Veranlagungserträge führten zu teils drastischen Pensionskürzungen, sodass seitens der Pensionsbezieher immer wieder der Wunsch geäußert wurde, den Wechsel in die hinsichtlich der Pensionshöhe sichere BKV zu ermöglichen.

Nunmehr können die Bezieher einer Pensionskassenpension bis 31.10. dieses Jahres aus der Pensionskasse in eine BKV wechseln. Nach dem Systemwechsel gehören schwankende Pensionshöhen der Vergangenheit an. Die erste Pension nach dem Umstieg wird aber aufgrund des deutlich niedrigen Rechnungszinses der BKV spürbar geringer sein als die letzte Pension davor.

Der Pensionist steht also vor der Wahl, einmal in den sauren Apfel zu beißen und beim Umstieg ein niedrigeres Pensionsniveau zu akzeptieren, danach aber eine garantiert kontinuierlich steigende Pension zu genießen oder im System PK zu verbleiben und jedes Jahr aufs Neue eine Pensionskürzung befürchten zu müssen.

Neben einem Wechsel in die BKV ist ebenfalls bis 31.10.2013 der Wechsel in die sogenannte Sicherheits-VRG innerhalb der PK möglich. Diese stellt eine Art Mittelweg zwischen PK und BKV dar, weniger volatil als die „normale“ PK, aber mit weniger Garantien als die BKV.

Dr. Andreas Drbusek

Dr. Andreas Drbusek, geb. 1961, Jurist, ab 1985 im Versicherungswesen tätig.  Verschiedene Positionen im Bereich Lebensversicherung/Pensionskasse, seit 2000 Leiter Betriebliche Altersvorsorge Wüstenrot Gruppe,  2000 – 2010 Mitglied des Vorstandes der Wüstenrot Pensionskasse AG.

 

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