Eines ist gewiss: Wir alle werden sterben. Neben all Ihrem Hab‘ und Gut können Sie Ihren Hinterbliebenen etwas ganz Besonderes hinterlassen: Geordnete Verhältnisse. Lassen Sie sich dabei unbedingt durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ausreichend beraten. Damit Sie gemeinsam Ihren letzten Willen im Vorfeld ausreichend diskutieren können und am Ende aller Überlegungen rechtlich sicher festlegen können.
Egal, ob es um Kinder aus mehreren Ehen oder Partnerschaften geht, ob ein Unternehmen vererbt wird, dessen Fortbestand abgesichert werden muss, ob es um minderjährige Kinder geht, ob für ein Kind mit einem Handicap gesorgt werden soll, der überlebende Ehepartner oder für pflegebedürftige Eltern vorgesorgt werden soll - es gilt vieles rechtlich sorgfältig zu bedenken, wenn der letzte Wille geregelt werden soll.
Und Sie können gar nicht früh genug für Ihr Testament sorgen. Denken Sie nur an die vielen Auto- und Motorradunfälle, die leider oft auch mit dem Tod sehr junger Menschen enden. Da ist es für die Hinterbliebenen besonders hilfreich, wenn auch für diesen Fall vorgesorgt ist: Durch ein rechtlich durchdachtes Testament und dort, wo es keine ausreichenden finanziellen Mittel gibt, durch entsprechende Versicherungen, die nicht nur Begräbniskosten absichern sondern auch noch die nächste Zukunft für den Ehepartner bzw. Kinder.
Verlassen Sie sich bei der Festlegung Ihres letzten Willens nicht auf ein paar selbst formulierte Zeilen in Ihrer Dokumentenmappe, sondern nützen Sie die Expertise eines Rechtsanwalts. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das friedliche Weiterleben Ihrer Hinterbliebenen.
Aber denken Sie auch daran, Ihren letzten Willen in regelmäßigen Zeitabstand gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu überprüfen, ob er noch immer zu Ihren aktuellen Lebensumständen passt. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg - und ein langes gutes Leben.
Ich wünsche Ihren besinnliche Tage zu Allerheiligen und Allerseelen.
Erwin J. Frasl