Um das Thema „Vererben und Verschenken“ gibt es immer wieder politische Diskussionen – handelt es sich doch dabei um ein wichtiges Themenfeld, denn es wurde noch nie so viel vererbt und verschenkt wie heute.
Pro Jahr sterben in Österreich mehr als 80.000 Menschen, 43 Prozent davon über 85. Wirft man einen Blick auf Erb- und Schenkungsvorgänge, so hat laut Erhebung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bereits etwa jeder dritte österreichische Haushalt schon einmal in seinem Leben geerbt oder eine Schenkung erhalten.
Rund 43 Prozent aller Erbenhaushalte haben unter anderem ihren Hauptwohnsitz geerbt. Die Höhe der Erbschaften beträgt im Mittelwert (Median) rund 100.000 Euro. Bei vielen liegt die Erbschaft aber deutlich niedriger: Die Höhe der Erbschaften der am wenigsten vermögenden 40 Prozent beläuft sich im Median auf etwa 14.000 Euro.
Neben der tiefen Trauer, die nach dem Verlust eines geliebten Menschen erlebt wird, kommen oftmals mühsame und langwierige Behördenwege dazu, wenn es darum geht, das Erbe anzutreten – ein Verlassenschaftsverfahren kann sich so im schlimmsten Fall über Jahre hinziehen. Zusätzlich fallen Gebühren an: Bei einer Verlassenschaft im Wert von 20.000 Euro ist mit Notariatsgebühren von rund 1.100 Euro zu rechnen.
Beim Vererben und Verschenken geht es jedoch vor allem um Souveränität und Schnelligkeit: Vielen Menschen ist nicht klar, dass ihre Lebensversicherung auch die Möglichkeit bietet, angespartes Kapital gebührenschonend an ihre Nachkommen zu übergeben. Mit der Lebensversicherung lassen sich Erbschafts- und Schenkungsregelungen individuell gestalten. Im Rahmen einer Lebensversicherung können auch Personen außerhalb eines Testamentes oder der gesetzlichen Erbfolge begünstigt werden.
Kommt es zum Ableben, fällt die Lebensversicherung mit eingetragenem namentlichen Bezugsrecht nicht in den Nachlass, die Auszahlung erfolgt direkt an die Bezugsberechtigten. Generell ist das Bezugsrecht widerruflich und kann jederzeit geändert werden – und zwar ohne Notar. Im Allianz Vorsorgekonto kann auch eine zweite versicherte Person angegeben werden – in dieser Form haben nur wir dieses Feature.