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Konsumentenschutz für Online-Kunden
 
03.03.2015

Konsumentenschutz für Online-Kunden Ihr Recht beim Kauf im Internet

Von Rainer Sommer
Was Sie tun können, wenn eine im Internet gekaufte und bezahlte Ware nicht einlangt.
Konsumentenschutz für Online-Kunden Ihr Recht beim Kauf im Internet
Beim Einkaufen im Internet benutzen Betrüger geschickte Tricks
Auch wenn es bislang noch kein eigenes Gesetz über den Internet-Handel gibt, umfasst das Konsumentenschutzgesetz spezielle Regeln über den sogenannten Fernabsatz, die dem Konsumenten auch im Web-Business erhebliche Vorteile verschaffen.

14 Tage Rückgaberecht bei Einkäufen im Internet

So werden bei Käufen über das Internet Konsumenten spezielle Rücktrittsmöglichkeiten eingeräumt: Die Rücktrittsfrist beträgt in der Regel 14 Tage, die entweder ab Erhalt der Ware zu laufen beginnt oder, wie bei andauernden Dienstleistungen wie Zeitungs-Abonnements, Handy-Verträgen oder Download-Möglichkeiten ab dem Vertragsabschluss. Der Verkäufer ist zudem verpflichtet, den Kunden über dieses Rücktrittsrecht zu informieren und ein Widerrufsformular bereitzustellen. Erfolgt dies nicht, beginnt die Frist erst mit dem Erhalt dieser Information zu laufen, wobei das Rücktrittsrecht dann erst zwölf Monate und 14 Tage später erlischt.
Tipp: Obwohl für eine Rücktrittserklärung grundsätzlich keine besondere Form erforderlich sein darf, diese also auch mündlich erfolgen kann, ist es von Vorteil, Kündigungen aus Beweisgründen immer schriftlich auszusprechen und zu dokumentieren.

Einkaufen im Internet - Vorsicht bei den AGBs

Bei vielen Online-Shops ist es zudem erforderlich, per Mouseclick die oft sehr umfangreichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren. In diesen oft sehr umfangreichen und eingangs durchaus vernünftig erscheinenden AGBs finden sich jedoch immer wieder einzelne unscheinbare Paragraphen, die den Kunden erhebliche Nachteile einräumen. Obwol Konsumentenschützer schon häufiger unzulässige Vertragsbedingungen gerichtlich erfolgreich bekämpft haben, ist es sinnvoll, die AGBs genau zu lesen. vermeiden Sie es, mit einem Webshop abzuschließen, dessen AGBs verdächtig erscheinen, etwa in dem ein schwer zugänglicher Gerichtsstand festgelegt wird.

Wenn die bezahlte Ware vom Online-Kauf nicht geliefert wird

Wenn aber die bezahlte Ware trotz Rückmeldung an den Verkäufer tatsächlich nicht geliefert wird, dann bleibt letztendlich nur der Weg auf die nächste Polizeistation. Hier ist für eine Anzeige ein Dokument zur persönlichen Legitimation erforderlich, sowie „am besten alles, was Sie an Unterlagen über das Geschäft und den säumigen Vertragspartner auftreiben können“, wie Silvia Strasser, Sprecherin des Bundeskriminalamtes, empfiehlt. Bei einer inländischen Banküberweisung kann die Behörde dann in der Regel den Kontoinhaber identifizieren, der dann am Gerichtsweg zur Verantwortung gezogen werden kann.
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Web-Betrüger täuschen Einkäuf-Seiten im Internet vor

Allerdings hat die grenzenlose Anonymität des Internet mittlerweile eine hochprofessionelle Betrugsszene herangezogen, der sehr schwer habhaft zu werden ist. So ist es offenbar ein ertragreiches und eher risikoloses Geschäft, einen falschen Web-Shop zu etablieren und Zahlungen für Produkte entgegenzunehmen, die nie geliefert werden. Strasser empfiehlt daher, vor jedem Einkauf im Internet umfassende Nachforschungen über den Verkäufer anzustellen und beispielsweise bei auf der Webpage angegebenen Telefonnummern anzurufen, um festzustellen, ob diese tatsächlich existieren. Allerdings biete auch das mittlerweile keine absolute Sicherheit gegen betrügerische Webshops. So verfügen einzelne Betrugs-Systeme auch schon über Technologien, mit denen auf österreichischen Nummern eingehende Anrufe zu nicht nachverfolgbaren ausländischen Call-Centern geroutet werden, wo gut geschulte Mitarbeiter alles tun, um die jeweilige Scheinidentität zu bestätigen.

Auch wenn ein Anbieter ziemlich schnell als kriminell identifiziert werden kann, werden dann zumeist grenzüberschreitende Ermittlungen erforderlich, die in der Regel so lange dauern, dass die Gelder längst auf Nimmerwiedersehen verschwunden und die Shops unter anderem Namen an eine neue Adresse übersiedelt sind.
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„Ombudsman“ und „Watchlist“ helfen bei Betrug im Internet

Im Zweifelsfall empfiehlt das Bundeskriminalamt sich jedenfalls an den „Internet Ombutsman“ zu wenden und die „Watch List“ mit auffälligen Anbietern einzusehen. Diese Initiative von Sozialministerium, Bundesarbeitskammer und EU nimmt zudem Beschwerden zu einem bestimmten Unternehmen oder allgemeine Anfragen rund um das Einkaufen im Internet entgegen, wobei in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung erfolgt.
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