Höherversicherungen können eine eine vorteilhafte Investition darstellen. Eine Höherversicherung bietet zum Teil hohe Renditen an, und im Gegensatz zu anderen Anlageformen steht nicht das Kapitalmarktrisiko im Vordergrund, sondern das Risiko, die statistisch wahrscheinliche Lebenserwartung nicht zu erfüllen.
Höhe und Zeitpunkt der Beträge sind dem Versicherungsnehmer überlassen. Die Höherversicherung kann auch jederzeit beendet werden. Allerdings ist die Jahreshöchstgrenze mit dem Doppelten der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Im Jahr 2010 ergab das eine Grenze von 8.220,00 Euro. Die Beiträge sind im Rahmen der Topfsonderausgaben bis zu maximal einem Viertel abzugsfähig. Allerdings reduziert sich der maximale Höchstbetrag von 2.920,00 Euro linear auf 60,00 Euro, bei Einkünften von 60.000,00 Euro pro Jahr.
Der Mehrbetrag, der sich aus der freiwilligen Höherversicherung ergibt, unterliegt der Steuerbegünstigung nach Paragraf 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG, wodurch 75 Prozent der Auszahlung steuerfrei bleiben.
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Hier ein konkretes Beispiel
Betrachten wir das Beispiel von Frau A. Frau A. kam am 1. Jänner 1965 zur Welt, ist ledig und hat keine Kinder. Ihr Bruttojahreseinkommen liegt bei 33.399,00 Euro. Am 1. Jänner 2027 wird sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension erfüllen.
Wenn sich Frau A. im Jahr 2010 um 8.220,00 Euro freiwillig höherversichert hat, beträgt der monatliche Steigerungsbetrag im Jahr 2027 immerhin 80,74 Euro. Bei durchschnittlicher Lebenserwartung von 83 Jahren wird dieser Mehrbetrag 21 Jahre lang ausgezahlt und jährlich konstant um 1,015 Prozent aufgewertet. Mit 83 Jahren wird bei Frau A. der Einmalzahlung von 8.220,00 Euro ein Mehrbetrag von rund 23.5000,00 Euro vor Steuern gegenüber stehen.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Vorteilhaftigkeit von Höherversicherungen stets vom Zeitpunkt der Einzahlung sowie zukünftigen Entwicklungen von Zinssatz, Steuer- und Sozialversicherungs-Recht sowie Lebenserwartung abhängt.